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Bayer darf Generikafirma bezahlen

APOTHEKE ADHOC, 08. März 2011, 16:26 Uhr

Berlin -

US-Präsident Barack Obama will künftig Vereinbarungen verhindern, mit denen Pharmafirmen die Einführung von Generika hinaus zögern („Pay for delay“). Jetzt allerdings hat Oberste Gerichtshof eine Klage gegen den Pharmakonzern Bayer abgewiesen, der mit der Teva-Tochter Barr entsprechende Abmachungen getroffen hatte.

Damit Barr sein Ciprofloxacin-Präparat nicht vor Patentablauf des Originals Cipro auf den Markt bringt, hatte Bayer im Jahr 1997 knapp 398 Millionen US-Dollar (286 Millionen Euro) an den Wettbewerber gezahlt. Dagegen waren mehrere Unternehmen und Institutionen gerichtlich vorgegangen.

Mit der Zahlung hatten Bayer und Barr einen jahrelangen Patentstreit um das Antibiotikum beigelegt: 1991 hatte Barr den Zulassungsantrag für seine Ciprofloxacin-Version gestellt. Der Generikahersteller hatte darauf gepocht, dass das Patent ungültig ist. Dagegen hatte Bayer geklagt, doch vor dem Start des Prozesses einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich. Bayer zahlte dafür, dass Barr sein Arzneimittel frühestens sechs Monate vor Verlust des Patentschutzes im Jahr 2003 auf den Markt bringt.

Zu den Klägern zählten unter anderem die Apothekenketten Rite Aid und CVS. Sie wurden Medienberichten zufolge von mehr als 30 Staaten und diversen Verbraucherschutzorganisationen unterstützt. Ihre Argumentation stützte sich auf eine zwei Jahre alte Studie der US-Handelsaufsicht: Demnach kosten die Verbraucher solche Geschäfte zwischen Pharmafirmen rund 3,5 Milliarden US-Dollar pro Jahr.

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