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USA

Apotheker dürfen Daten verkaufen

Benjamin Rohrer, 25. Juli 2011, 15:26 Uhr

  • Freier Datenverkehr: Die US-Staaten dürfen es Apothekern und Marktforschern nicht verbieten, Daten über Therapien und Ärzte zu verkaufen.Foto: Edgeplot
Berlin -

Redefreiheit statt Datenschutz: Apotheker in den USA dürfen auch weiterhin anonymisierte Medikationsdaten ihrer Patienten sowie Daten über die verschreibenden Ärzte an Marktforschungsunternehmen verkaufen. Der Oberste Gerichtshof erklärte ein Gesetz des Bundesstaates Vermont für verfassungswidrig, das Apothekern die Weitergabe solcher Daten verbietet und Marktforschern die Vermarktung dieser Daten untersagt. Das Gesetz schränke die Redefreiheit ein, argumentiert der Oberste Gerichtshof.

Mehrere Ärzte in den Bundesstaaten Vermont, New Hampshire und Maine hatten geklagt, weil Apotheker ohne deren Erlaubnis Daten über sie an die Marktforscher verkauft hatten. Nach New Hampshire und Maine hatte Vermont 2007 das „Rezept-Vertraulichkeitsgesetz“ verabschiedet. Seitdem müssen die Pharmazeuten den Arzt vor der Weitergabe der Daten fragen. Doch selbst wenn dieser dem Verkauf zustimmt, dürfen Firmen wie IMS Health ihre Analysen nur an staatliche Behörden, Forschungseinrichtungen oder Versicherungsunternehmen verkaufen.

Zu Unrecht, wie nun der Oberste Gerichtshof befand: Das Vermont-Gesetz schränke den freien Informationsaustausch einiger bestimmter Personen und Unternehmen ein, so die Begründung der Richter. Die Vertreter des Staates hatten während der Gerichtsverhandlungen argumentiert, dass es Teil ihres politischen Auftrages sei, dafür zu sorgen, dass insbesondere Informationen aus dem Gesundheitswesen nur autorisierten Behörden in die Hände fielen.

„Die Erstellung sowie die Verbreitung jeglicher Informationen fallen unter die Redefreiheit“, antwortete das Gericht. Selbst wenn Vermont den Standpunkt vertrete, mit der Regelung die Arzneimittelausgaben zu senken, gebe es keinen Grund, dem Bundesstaat eine Ausnahme zum Zusatzartikel der Redefreiheit einzuräumen. Der Oberste Gerichtshof entschied zudem, dass ein ähnliches Gesetz aus dem Bundesstaat Maine verfassungswidrig sei: Auch gegen dieses Gesetz hatten IMS und zwei weitere Marktforscher Klage eingelegt, die aber von einem Staatsgericht abgewiesen wurde. Das Staatsgericht müsse sein Urteil nun überprüfen, befand der Oberste Gerichtshof.

IMS zeigte sich nach dem Urteil erfreut und betonte die Bedeutung des Datenflusses für das Gesundheitssystem: „Mit Daten über Verschreibungen sowie Kenntnissen über Ärzte können wir uns über neue Medikamente austauschen sowie die Sicherheitsstandards aktualisieren“, teilte das Unternehmen mit.

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