Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
APOTHEKE ADHOC, 04. Januar 2012, 15:29 Uhr
Der Lebensmittel-Discounter Aldi bietet seinen Kunden in der Schweiz derzeit zwei Medizinprodukte an: „Magen-Darm-Pastillen“ zur Behandlung von Blähungen und Völlegefühl und „Sodbrennen-Blocker“, den Aldi gegen Aufstoßen und Verdauungsstörungen empfiehlt.
Aldi bietet die beiden Produkte unter dem Namen „Active Med“ an. Für umgerechnet etwa 4 Euro können die Kunden die Produkte in den Schweizer Aldi-Filialen erwerben. Die Artikel tragen den Hinweis: „Medizinprodukt: Bitte unbedingt Gebrauchsanweisung und die besonderen Sicherheitsvorkehrungen genau beachten.“
Aus Sicht des Apothekerverbandes gehören Produkte, die in solcher Weise angeboten werden, in die Apotheke: „Die Produktaufmachung und Präsentation der beiden Medizinprodukte entspricht einem Arzneimittel“, sagt ein Verbandssprecher. Es bestehe die Gefahr, dass Kunden getäuscht werden.
apotheke adhoc Debatte 2 Kommentare
Mitdiskutieren#2 Magenmittel bei Aldi - völlig zurecht!
Warum werden hier die rechtlichen Hintergründe völlig außer Acht gelassen, die zu einer rechtmäßigen Vermarktung dieser Produkte in verschiedenen Vertriebskanälen führen? Polemische Aussagen wie „Quasi-Arzneimittel“, „Täuschung des Kunden“ entbehren jeglicher gesetzlicher Grundlage.
Es existieren klare – europaweit geltende – Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die genau definieren, was nun ein Medizinprodukt oder was ein Arzneimittel ist und welche Anforderungen an ein solches Produkt zu stellen sind. Es sei hier unter anderem die Europäische Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EWG (MDD 93/42/EEC) genannt, die im Übrigen auch für die Schweiz Bestand hat und durch das dortige Heilmittelgesetz in nationales Recht umgesetzt wurde.
Zum Thema „Gefährdung der Patientensicherheit“ durch unzureichende Beratung ebenfalls noch eine Anmerkung. Diese Medizinprodukte sind durch ihre ausführliche Gebrauchsanweisung und Beschriftung der Packung selbsterklärend. Sie werden keinesfalls auf die gleiche Stufe wie Bonbons gestellt. Kennen Sie eine ausführliche Gebrauchsanweisung für Bonbons? Das Aldi zudem aus eigenem Antrieb eine telefonische Informationsmöglichkeit für evtl. Rückfragen und Rückmeldungen einräumt, ist doch überaus begrüßenswert und keinesfalls selbstverständlich.
In Zeiten eines verschärfteren Wettbewerbs liegen sicherlich manche Nerven blank und es kommt zu derart unsachlichen Angriffen. Etwas mehr Sachlichkeit und Berücksichtigung der gesetzlichen Hintergründe sollten bei der Darstellung und Diskussion dieser Thematik vorherrschen, zudem sollte man den Verbrauchern nicht jegliche Intelligenz absprechen. In Deutschland gibt es seit Jahren freiverkäufliche Arzneimittel, Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel im Discountbereich, Lebensmitteleinzelhandel und den Drogeriemärkten, sie existieren zusammen mit den Produkten der Apotheken. Und es können alle Seiten gut damit leben!
#1 Magenmittel bei Aldi
Ist der Aldi immer noch nicht reich genug? Es soll Leute geben, die den Hals nicht voll kriegen...