Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
Désirée Kietzmann, 08. Dezember 2010, 16:09 Uhr
Die EU-Kommission hat eine Strafe von 5 Millionen Euro gegen die französische Apothekerkammer und ihre Führungsgremien wegen Wettbewerbsverzerrung verhängt. Der Kammer wird vorgeworfen, auf dem französischen Markt für biomedizinische Analysen Mindestpreise durchgesetzt und die Entwicklung von Laborgruppen auf diesem Markt verhindert zu haben.
„Eine Vereinigung, die private Interessen vertritt und schützt, darf sich nicht staatliche Befugnisse anmaßen und eigene Vorschriften zur Einschränkung des Wettbewerbs über die Preise dort erlassen und so die Unternehmensentwicklung auf dem Markt über das gesetzliche Maß hinaus behindern“, sagte Joaquín Almúnia, Vizepräsident der Kommission für Wettbewerbspolitik. Die Kammer habe das europäische Recht zu achten.
In Frankreich überwacht die Kammer sowohl die Apotheken als auch die Labore für biomedizinische Analysen. Seit Oktober 2003 seien die Beschlüsse der Kammer systematisch auf Unternehmen ausgerichtet gewesen, die Laborgruppen angehörten, so der Vorwurf der Kommission. Die Kammer habe ihre disziplinarischen Befugnisse systematisch genutzt oder gedroht, diese einzusetzen, wenn ihren Weisungen nicht Folge geleistet würde.
Zudem soll die Kammer zwischen 2004 und 2007 Beschlüsse zur Durchsetzung von Mindestpreisen insbesondere zum Nachteil öffentlicher Krankenhäuser und öffentlicher Krankenversicherungen gefasst haben. Sie soll laut Kommission versucht haben, Nachlässe von mehr als 10 Prozent auf die öffentlichen Preise der Privatunternehmen im Rahmen von Verträgen zu verbieten.
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