Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
Janina Rauers, 07. Dezember 2011, 17:01 Uhr
Mit dem Streit über Kosmetikbehandlungen in Apotheken müssen sich nun die Richter des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG) beschäftigen: Die Berufung der Apothekerin Petra Huwald ist zugelassen, ein Termin für die Verhandlung steht allerdings noch nicht fest.
Huwald will vor Gericht durchsetzen, dass sie in ihrer Pluspunkt Apotheke in Gütersloh Kosmetikbehandlungen durchführen darf. In erster Instanz unterlag sie allerdings: Das Verwaltungsgericht Minden entschied im Januar, dass Kosmetikkabinen in Apothekenräumen unzulässig sind. Die Richter befürchteten, dass sich die Apotheke zu einem Kosmetikstudio entwickeln könnte. Nach dem Urteil reduzierte die Apothekerin die angebotenen Kosmetikbehandlungen, derzeit können die Kunden zwischen drei Anwendungen wählen.