Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
APOTHEKE ADHOC, 06. Dezember 2011, 11:43 Uhr
Einen Wechsel des Filialleiters müssen Apothekeninhaber in Zukunft erst zwei Wochen vor Dienstantritt melden. Dies sieht der Entwurf zur AMG-Novelle vor. Laut Apothekengesetz (ApoG) muss der Betreiber einer Apotheke den Behörden bislang innerhalb einer Woche die Änderung schriftlich mitteilen.
„Die Frist von einer Woche […] bei Änderung des Verantwortlichen für eine Filialapotheke gegenüber der Behörde hat sich als zu kurz erwiesen“, heißt es in der Begründung. Die Verlängerung auf zwei Wochen sei „vertretbar“.