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Hilfsmittelversorgung

Schleifmaschinen-Pflicht für Apotheken

Yvette Meißner, 12. November 2010, 13:00 Uhr

  • Neue Auflagen für Apotheken: Wer Toilettenhilfen abgeben will, muss Offizin, Rezeptur und Labor um eine Werkstatt erweitern.Foto: Meyra Ortopedia
Berlin -

Das Verfahren, mit dem sich Apotheken und andere Leistungserbringer ab Januar für die Belieferung von Hilfmitteln an Kassenpatienten präqualifizieren können, nimmt konkrete Züge an: Der GKV-Spitzenverband hat die Krankenkassen informiert, wer welche Produkte abgeben darf und welche Anforderungen dazu notwendig sind.

Von den Apotheken können die Kassen künftig bei insgesamt 34 verschiedenen Gruppen aus dem Hilfmittelverzeichnis Eignungsprüfungen verlangen. Die Kategorien reichen von Blutdruck- und Blutzuckermessgeräten über Bandagen und Kompressionsstrümpfen bis hin zu Hilfmitteln zur Wunddrainage und Oklusionspflastern. Auch Badewannensitze, Gehgestelle oder Krankenpflegeartikel gehören laut Kriterienkatalog zu den Versorgungsbereichen der Apotheken.

Je nachdem, für welche Hilfsmittel ein Antrag gestellt wird, müssen verschiedene Nachweise erbracht werden. Gewerbeanmeldung und Betriebshaftpflichtversicherung gehören zum Standardprogramm. Außerdem müssen die Apotheker erklären, dass gegen sie kein Insolvenzverfahren läuft, sie alle Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben und das Datenschutzgesetz einhalten.

Die Apotheken müssen sich zudem für die Sicherstellung der zeitnahen Verfügbarkeit der Produkte verpflichten; für viele Hilfsmittel müssen auch Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen gewährleistet werden. Bei Absaugkathetern, Wunddrainagemitteln oder Pumpensystemen gehen die Anforderungen noch weiter: Hier soll ein 24-stündiger medizinisch-technischer Notdienst angeboten werden - sowohl mit telefonischer als auch persönlicher Erreichbarkeit.

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apotheke adhoc Debatte 6 Kommentare

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Community Mitglied 13. November 2010, 18:40 Uhr
Lieber Gott mein Weihnachtswunsch!

Erlöse uns von den Bescheuerten.
Ich sehe schon die Wartungsverträge mit Obi oder Praktiker vor meinem Auge.

Community Mitglied 12. November 2010, 20:15 Uhr
Die Apotheken brauchen eine neue Interessenvertretung.

@ Kommentator 4: Warum sollten die aufstehen, denen gehts doch gut.

Community Mitglied 12. November 2010, 18:23 Uhr
behindert

Ich wusste nicht, dass die gesetzliche Quote für geistig Behinderte bei den Krankenkassen so hoch liegt. Früher wurden die Apotheken noch regelmässig von Krankenkassenvertretern zur Kontaktpflege besucht; seit sich die Kassen (nur noch) selbst als unsere "Partner" gerieren, traut sich zu Recht keiner mehr rein - er würde in mancher Apotheke den nächsten freien Toilettensitz als Halskrause kostenlos mitnehmen dürfen. Wann steht endlich mal einer aus Verband oder Kammer auf und zeigt "cochones"???

Community Mitglied 12. November 2010, 16:58 Uhr
Schleifmaschienen Pflicht

Gibt es eine wie auch immer beschaffene Eignungspflicht für Kassenvertreter und -Berater? Ein Praktikum in pflichtbewußten Apotheken wäre angeraten. Mancher Blödsinn bliebe uns erspart. Aber solange jeder Berater und Politiker ungestraft seinen Mund öffnen darf, bleiben die ach so raffgierigen Apotheker auf der Strecke.

Ehemaliges Community-Mitglied 12. November 2010, 13:36 Uhr
einen vorteil hat das ganze

ich weiß zwar nicht, wer als apotheke toilettensitze verkauft, aber wenn man schon eine bohrmaschine da haben muss, könnte man sie ja mal am kassenvertreter ausprobieren

Community Mitglied 12. November 2010, 13:34 Uhr
das schlägt dem fass den boden aus!

wie wäre es mit einer präqualifizierung bei kassen und politik? ein iq-test wäre zum beispiel dringend angebracht.

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