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Rechenzentren

Poker um Kassenabschlag

Alexander Müller, 11. August 2010, 08:55 Uhr

  • Ärger mit dem Abschlag: Einige Rechenzentren stellen sich bei der Rückabwicklung quer.
Berlin -

Bei der Rückabwicklung des Kassenabschlags lassen einige Rechenzentren Apotheken warten, die in den vergangenen Monaten den Anbieter gewechselt haben. Sie berufen sich auf die rechtliche Unsicherheit in Sachen Schiedsspruch. Doch gegen dieses Vorgehen gibt es rechtliche Bedenken.

Grundsätzlich haben die Apotheken als Vertragspartner der Krankenkassen Anspruch auf die Zahlungen, nicht die Rechenzentren. Denn die Abrechner sind in der Regel als Inkassostelle für die Apotheke tätig. Demnach sind sie nur Mittler zwischen Kasse und Apotheke und müssen alle Beträge sofort auszahlen. Das wird zum Teil auch von den Rechenzentren so gesehen.

Doch wenn dem Abrechner vertraglich weitere Rechte abgetreten wurden, besteht Experten zufolge möglicherweise ein Anspruch darauf, dass etwaige Ausschüttungen zurückgestellt werden. Davon könnte auch die Abwicklung des Kassenabschlags betroffen sein, solange das Gerichtsverfahren läuft und es eine Rückzahlungsgefährdung gibt.

Ein Apotheker bekam auf Nachfrage von seinem alten Rechenzentrum nicht einmal eine Aufstellung über die Höhe seiner Rückzahlung. „Für mich ist das ganz klar Unterschlagung. Dieses Geld gehört nicht dem Rechenzentrum“, so der Pharmazeut. Die Rechenzentren befürchten offenbar, dass sie keinen Zugriff mehr auf ehemalige Kunden haben, sollten die Krankenkassen das Geld zurück fordern.

Tatsächlich dürfte sich die Gefahr in Grenzen halten: „Bei Rückrechnungen wenden wir uns immer an das aktuelle Rechenzentrum der Apotheke“, sagte ein Sprecher der Techniker Krankenkasse (TK) gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die ehemaligen Partner der Apotheke werden jeweils von beiden Seiten zur Abwicklung oder Weitergabe von Daten bevollmächtigt. Für Ex-Kunden sind solche Aufträge allerdings in aller Regel kostenpflichtig.

Ein Sonderfall sind Forderungen an Apotheken, die zwischenzeitlich geschlossen haben. Während es dem TK-Sprecher zufolge hierbei ein geregeltes Verfahren gibt, wird an anderer Stelle über alte Retaxationen gestritten: Die AOK Westfalen-Lippe hatte eine Gesamtrechnung an das ARZ Haan gekürzt, um gegenüber einer geschlossenen Apotheke noch Forderungen geltend zu machen. Das Rechenzentrum hatte mit den Landesapothekerverbänden Westfalen-Lippe und Nordrhein gegen die Kasse geklagt. Eine Entscheidung steht noch aus.

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