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Apotheken-Fax

Omeprazol: Ratiopharm verliert gegen KSK

Alexander Müller, 16. September 2009, 15:25 Uhr

  • Erfolg vor Gericht: KSK hat im Streit um die AOK-Rabattverträge eine Auseinandersetzung mit Ratiopharm um Omeprazol gewonnen.Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin -

Ratiopharm darf nicht länger behaupten, das eigene Omeprazol-Präparat sei nicht gegen AOK-Rabattarzneimittel austauschbar. Das Landgericht Hamburg hat eine einstweilige Verfügung gegen den Ulmer Generikahersteller erlassen. Der Konzern hatte im Juli Apotheken per Fax aufgefordert, trotz AOK-Rabattvertrag bei Omeprazol-Verschreibungen das Ratiopharm-Produkt nicht auszutauschen und auf unterschiedliche Indikationen der Präparate hingewiesen. Der Rabattpartner der AOK, die KSK Pharma, zog vor Gericht - vorerst mit Erfolg.

Ratiopharm hatte im Fax darauf hingewiesen, dass eine Substitution nur zulässig sei, wenn das Alternativpräparat in allen Anwendungsgebieten des verschriebenen Medikaments zugelassen sei. Im Anhang des Schreibens hatte Ratiopharm fünf Präparate namentlich genannt, die aus Sicht des Konzerns nicht gegen AOK-Rabattarzneimittel ausgetauscht werden dürften, darunter Omeprazol.

KSK zufolge führt Ratiopharm im Beipackzettel lediglich eine „Phantom-Indikation“: Das zusätzliche Anwendungsgebiet betreffe die halbe Wirkstärke des Präparats, die Tablette sei jedoch nicht teilbar.

Aus welchen Gründen die Richter Ratiopharm letztlich die Fax-Aktion verboten haben, ist unklar - die Begründung liegt noch nicht vor. Ratiopharm kann gegen die einstweilige Verfügung Rechtsmittel einlegen. Bis zu einer anders lautenden Entscheidung darf der Konzern aber nicht mehr gegen den Rabattvertrag von KSK schießen.

Der Kleinkrieg der Hersteller spielt der AOK in die Hände. In den vergangenen Wochen hatte die Kasse mit den Herstellern - und Ratiopharm an der Spitze - öffentlich einen Streit über die Austauschfähigkeit der Rabattarzneimittel ausgetragen. Vom Beschluss des LG Hamburg dürfte sich die Kasse in ihrer Position bestätigt fühlen.

Bei Ratiopharm bleibt man gelassen: „Eine zwingende Auswirkung der Entscheidung auf die grundsätzliche Problematik der Austauschbarkeit, wie sie in den letzten Wochen diskutiert wurde, sehen wir nicht“, teilte der Konzern auf Nachfrage mit. Die Diskussion sei nach wie vor offen.

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