Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
APOTHEKE ADHOC, 31. Januar 2012, 15:53 Uhr
Nach mehreren Urteilen des BSG verlieren die Apotheken auch bei kleinen Fehlern bei der Belieferung von Rezepten nicht nur ihr Recht auf Vergütung, sondern auch ihren Anspruch auf Wertersatz. Demnach zahlen sie das Arzneimittel aus eigener Tasche, selbst wenn der Patient korrekt versorgt wurde. In ihrem jüngsten Urteil aus dem Jahr 2010 hatten die Richter erklärt, die Null-Retaxation sei ein „allgemeines Prinzip“.
Dettling geht das zu weit: Denn im Rechtsverhältnis zwischen Kasse und Apotheke griffen eben auch die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Demnach hätten die Kassen bei Verstößen nur Anspruch auf Nachbesserung, Minderung oder Rückabwicklung, sowie gegebenenfalls Schadenersatz. Vollabsetzungen ohne Prüfung des Einzelfalls seien dagegen unzulässig: „Das BSG stellt sich außerhalb der gesetzlichen Grundlagen und verstößt damit gegen die Grundrechte der Apotheker“, so Dettling gegenüber APOTHEKE ADHOC.
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apotheke adhoc Debatte 3 Kommentare
Mitdiskutieren#3 Zurückschlagen
Diese Null-Retaxationen dürfen nicht weiter zur willkürlichen Bereicherung der kranken Kassen dienen.
Es sollten sogar bei ungerechtfertigten Retaxationen Aufwandsentschädigungen auf die Forderungen folgen.
Es reicht!
Das ist hoffendlich auch ein Punkt auf der Agenda von, http://www.apothekerprotest.de/
Wehren wir uns!
#2 Schön, schön - aber...
...solange das nicht in einem Gesetzestext so unmissverständlich steht, daß es auch der letzte Richter nicht anders auslegen kann, freue ich mich noch nicht darüber.
Und selbst dann: In einem Land wo so honorige Personen wie ein Herr Müller Verfassungsrichter und ein Herr von Hecken Präsident des BVA sind, ist nichts unmöglich...
#1 Herr Minister Bahr,
das geht an Sie:
"Der Gesetzgeber müsse klarstellen, dass die – mitunter existenzgefährdenden – Vollabsetzungen unverhältnismäßig seien". Ihr Handeln ist gefragt.