Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
Alexander Müller, 23. Januar 2012, 11:35 Uhr
Der Apotheker hatte nach Rücksprache mit dem Arzt auf dem Rezept über ein Betäubungsmittel (BTM) handschriftlich die maximale Tagesdosis vermerkt, dies aber nicht mit seiner Unterschrift bestätigt. Daraufhin hatte die Kasse die Erstattung verweigert. Der Einspruch des Apothekers war nun erfolgreich: Man habe das Rezept einer erneuten Prüfung unterzogen und ziehe die Beanstandung zurück, teilte Protaxplus mit.
Ob die Novitas BKK in weiteren Fällen einlenken wird oder dies bereits getan hat, ist derzeit unklar. Eine Sprecherin konnte auf Nachfrage nicht aus dem Stand sagen, in wie vielen Fällen den Einsprüchen der Apotheker stattgegeben wurde.
Seit dem Herbst hatte Protaxplus allein für die Novitas BKK rund 60.000 Rezepte rückwirkend überprüft. Den Apothekern und ihren Verbänden zufolge wurden häufig selbst kleinste Formfehler beanstandet. Die Kasse hatte ihr Vorgehen mit der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BTMVV) gerechtfertigt.
Doch die zum Teil kleinliche Auslegung dieser Vorschriften durch die Protaxplus war von vielen Seiten kritisiert worden: Politiker verschiedener Parteien sorgen sich um die Versorgung von Schmerzpatienten, die Amtsapotheker werfen der Novitas BKK, der BKK vor Ort und der BKK Hoesch vor, sich auf Kosten der Patienten und Apotheker zu bereichern. Selbst andere Kassen und der GKV-Spitzenverband bemängeln fehlendes Fingerspitzengefühl.