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Adrenalin/Dexamethason

Notfallmedikamente für Heilpraktiker ohne Rezept

Désirée Kietzmann, 21. September 2009, 08:58 Uhr

  • Im Notfall ohne Rezept: Adrenalin und Dexamethason sollen Apotheken an Heilpraktiker künftig ohne Rezept abgeben dürfen.
Berlin -

Heilpraktiker sollen künftig bestimmte verschreibungspflichtige Präparate zur Therapie von anaphylaktischen Notfällen in der Praxis auch ohne ärztliche Verordnung erhalten. Dies sieht der aktuelle Entwurf zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor.

Betroffen sind die Wirkstoffe Dexamethason und Adrenalin. Vorgesehen ist die rezeptfreie Abgabe von maximal drei Fertigspritzen oder Ampullen des Kortikosteroids mit jeweils 40 Milligramm Wirkstoff. Bei Adrenalin sollen Packungen mit einem Autoinjektor für Heilpraktiker aus der Verschreibungspflicht entlassen werden.

Bislang hatte den Heilpraktikern das Antihistaminikum Dimetinden zur Behandlung anaphylaktischer Reaktionen zur Verfügung gestanden. Der Wirkstoff wurde jedoch mit der letzten Änderung der AMVV komplett der Verschreibungspflicht unterstellt. Um die Notfalltherapie der Patienten weiterhin zu gewährleisten, hatte der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht Ende Juni die Lockerung bei Dexamethason und Adrenalin empfohlen.

Änderungen sieht der AMVV-Änderungsentwurf auch für Hebammen und Entbindungspfleger vor: Sie sollen künftig Injektionslösungen mit Oxytocin in einer Konzentration von bis zu zehn internationalen Einheiten (I.E.) pro Milliliter ohne Rezept erhalten dürfen. Bislang lag die Grenze bei drei I.E. pro Milliliter.

Insgesamt werden 21 Wirkstoffe neu in die AMVV aufgenommen. Dazu zählen unter anderem der Thrombozytenaggregationshemmer Prasugrel, der Serotonin-Wiederaufnahmehemmer Dapoxetin sowie Ulipristal, der Wirkstoff des kürzlich zugelassenen Notfallkontrazeptivums „EllaOne“. Auch der Farbstoff Toluidinblau, der als Antidot bei der Vergiftung mit Methämoglobinbildnern eingesetzt wird, soll zur parenteralen Anwendung künftig der Verschreibungspflicht unterstehen.

Für Pantoprazol berücksichtigt die neue AMVV, dass es ein zentral zugelassenes OTC-Produkt gibt. Eine generelle partielle Entlassung für den Wirkstoff ist bislang jedoch nicht vorgesehen.

Bis 9. Oktober können die betroffenen Verbände Stellung zu aktuellen Entwurf der AMVV nehmen. Die Novelle soll zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.

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