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Kassenabschlag

Neues Schiedsverfahren startet im Juli

Alexander Müller, 10. Juni 2011, 11:40 Uhr

  • Neues Schiedsverfahren: Der Kassenabschlag für 2010 wird ab Juli vor der Schiedsstelle verhandelt.Foto: Elke Hinkelbein
Berlin -

Das Schiedsverfahren um den Kassenabschlag 2010 ist eröffnet. Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC ist ein erster Verhandlungstermin für Anfang Juli angesetzt. Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) konnten sich in bilateralen Verhandlungen zuvor nicht auf einen neuen Abschlag für das vergangene Jahr einigen.

Spannend wird sein, auf welcher Grundlage verhandelt wird. Der GKV-Spitzenverband hatte im Verfahren um den Abschlag für 2009 vor dem Sozialgericht gefordert, dass ein neues Schiedsverfahren von 2,30 Euro aus starten müsse. Aus Sicht von DAV-Chef Fritz Becker kann aber nur der Wert von 1,75 Euro der Ausgangspunkt sein. Der unparteiische Vorsitzende der Schiedsstelle, Dr. Rainer Daubenbüchel, wollte sich vor dem Start der Verhandlungen dazu nicht äußern.

Fest steht bereits, dass die unabhängigen Vorsitzenden der Schiedsstelle in gleicher Besetzung antreten werden, denn die Schiedsstelle war vor dem ersten Verfahren um den Abschlag 2009 für vier Jahre bestellt worden. Neben Daubenbüchel gehören ihr als unabhängige Mitglieder Professor Dr. Ingwer Ebsen und Professor Dr. Christian Starck an. Die drei Vorsitzenden arbeiten ehrenamtlich und sind nicht an Weisungen gebunden.

Die Höhe des Zwangsrabatts für das Jahr 2009 wird noch vor Gericht verhandelt. Die Schiedsstelle hatte Ende 2009 entschieden, dass der Kassenabschlag von 2,30 auf 1,75 Euro gesenkt werden müsse. Dagegen hatte der GKV-Spitzenverband geklagt und im Mai in erster Instanz Recht bekommen. Nun liegt das Berufungsverfahren beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.

In der Vorinstanz ging es auch um die Frage, ob das Gericht den Abschlag für 2010 mit verhandeln oder zumindest einen Ausgangswert für ein neues Schiedsverfahren festlegen sollte. Doch das Sozialgericht Berlin hatte dies abgelehnt und nur zum Abschlag für 2009 entschieden. Damit war der Weg für ein neues Schiedsverfahren im Grunde vorgegeben.

Für die Apotheken rückt mit dem neuen Schiedsverfahren eine verbindliche Entscheidung über ihren Zwangsrabatt wieder in weite Ferne. Denn beide Seiten könnten gegen einen Schiedsspruch wiederum vor Gericht ziehen. Für die Jahre 2011 und 2012 hatte die schwarz-gelbe Bundesregierung den Abschlag auf 2,05 Euro festgeschrieben. Mit dieser Maßnahme im Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) sollten die Apotheken rund 200 Millionen Euro zu den vorgesehenen Einsparungen im Gesundheitssystem beitragen.

apotheke adhoc Debatte 1 Kommentar

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Community Mitglied 10. Juni 2011, 13:15 Uhr
Juchuuuuuuuu , es ist wieder so weit ...........................

Das närrische Treiben geht weiter !

Offenbar sind die Beteiligten momentan unausgelastet und benötigen 'mal wieder neue Spesengelder/ Tagessätze.

Leider hält man sich noch nicht einmal an die Regel, daß SO lange nicht verhandelt wird wie gescho... nein: wie vor Gericht geklagt wird.

Die Aufnahme von Verhandlungen vor dem Hintergrund des nicht (!) abgeschlossenen Verfahrens 2009 und des per Gesetz (!!) festgesetzten (!!) Abschlages 2011/2012 ist unehrenhaft für alle Beteiligten und eine Zumutung für alle betroffenen Apotheken.

Herr Minister Bahr,

beenden Sie schnellstens diesen Schildbürgerstreich des Selbstverwaltungssystems

und

führen Sie die Festlegung der Apothekenvergütung einem geregelten und gerechten Verfahren zu !

Warum gibt es keine Preisindex-angepaßte GOAp .................?

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