Zahlungsverkehr

SEPA kann Konditionen kosten

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Berlin -

Mit dem neuen Bezahlverfahren SEPA kommen auf die Apotheken einige Unannehmlichkeiten zu. Nicht nur IBAN und BIC sind – als Ersatz für Kontonummer und Bankleitzahl – neu. Auch die bislang gültigen Lastschriftverfahren werden abgeschafft. Einige Lieferanten nutzen in Zukunft das neue Firmen-Lastschriftverfahren. Das bringt ihnen Vorteile, für die Apotheken ist es aber mit Aufwand und Nachteilen verbunden.

SEPA ist ab Februar 2014 für alle Unternehmen verpflichtend. Viele Apotheker kämpfen immer noch mit der Papierflut. Jeder Lieferant hat in den vergangenen Monaten entsprechende Vordrucke in die Offizin geschickt. Dort müssen die Mitarbeiter genau hinsehen, welche Vereinbarung der Hersteller schließen möchte.

Statt der bislang üblichen Einzugsermächtigungs- und Abbuchungsverfahren gibt es zwei Modelle: das Basis- und das Firmen-Lastschriftverfahren. Viele Lieferanten drängen die Apotheken zu der Variante für Gewerbetreibende.

Größter Unterschied zwischen beiden Modellen sind die Regelungen zur Stornierung: Während es beim Basisverfahren eine achtwöchige Widerspruchsfrist gibt, ist diese beim Firmen-Lastschriftverfahren – wie bislang beim Abbuchungsverfahren – nicht vorgesehen. „Das SEPA-Firmen-Lastschriftverfahren bietet dem Zahlungsempfänger ein höheres Maß an Verbindlichkeit“, erklärt ein Sprecher der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apobank).

Für das Firmen-Lastschriftverfahren müssen neue Mandate ausgestellt werden. Für jeden Lieferanten muss die Apotheke ein Formular in dreifacher Ausführung ausfüllen und an das Unternehmen und die eigene Bank schicken. Während für den Lieferanten dem Apobank-Sprecher zufolge Zinsvorteile durch die schnellere Abbuchung entstehen, kommen für die Apotheke also noch die Portokosten für die neuen Mandate hinzu.

Theoretisch können Gewerbetreibende frei zwischen den beiden Verfahren wählen: „Es besteht keine gesetzliche Pflicht, Firmen-Lastschriftmandate zu verwenden“, erklärt der Apobank-Sprecher. Einige Lieferanten nutzen das Basis-Modell und deuten bestehende Lastschriftmandate um.

Fordert ein Lieferant aber die Firmenvariante, haben Apotheker wenig Wahl: Verweigern sie das Mandat, kann der Zahlungsempfänger zum Beispiel die Konditionen kürzen.

Mundipharma erklärte etwa in einem Schreiben an Apotheker: „Sollten wir nach Fristablauf kein gültiges Firmenlastschriftmandat von Ihnen vorliegen haben, halten wir uns vor Ihre Zahlungsbedingungen auf Selbstzahler per Überweisung (14 Tage 1,5 % Skonto, 30 Tage netto) umzustellen.“

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