GKV-Zwangsrabatt

Wie viel Abschlag muss sein? APOTHEKE ADHOC, 05.07.2012 10:25 Uhr

Berlin - Wenn ab 2013 wieder über den Kassenabschlag verhandelt wird, geht es nur natürlich um gute Argumente. Mindestens genauso wichtig ist aber die Frage, welcher Betrag als Ausgangsbasis zugrunde gelegt wird. Denn selbst wenn es den Apothekern gelingt, Kostensteigerungen geltend zu machen, gibt es am Ende einen erheblichen Unterschied, von welchem Betrag man kommt. Für die Kassen ist deswegen eine Zahl in Stein gemeißelt: 2,30 Euro.

Am liebsten würden die Kassen ihren Wunschbetrag gesetzlich festschreiben lassen. Die Hoffnung, dass dies passiert, hat man beim GKV-Spitzenverband aber aufgegeben: „Bleibt es beim Verhandeln über den Apothekenabschlag, sehen wir als Ausgangssituation für die Gespräche nach wie vor 2,30 Euro“, so eine Verbandssprecherin.

Die Kassen führen ordnungspolitische Gründe ins Feld. Will heißen: letzter Stand vor den erstmaligen Verhandlungen. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) hatte die damalige Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) den Abschlag zum 1. April 2007 befristet bis Ende 2008 auf diesen Betrag festgeschrieben.

Allerdings war das Gesetz in erster Linie eine Sparreform; insofern könnte man auch den damaligen gesetzlich festgesetzten Abschlag als Sonderopfer sehen. In seiner fast neunjährigen Geschichte hat der Zwangsrabatt ganz verschiedene Beträge angenommen: Von 2004 bis 2008 lag der Abschlag bei 2 Euro, unterbrochen 2005 für ein halbes Jahr durch 1,85 Euro. Macht im Durschnitt über die Zeit 2,09 Euro.

APOTHEKE ADHOC Debatte

Ältere Kommentare lesen 17 Kommentare
  • 9.Juli 2012, 00:37Uhr
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    #17Nochmal zur Bemerkung von #3

    Der Gedankengang des Herrn Wolf ist aberwitzig. Wenn die Kassen sich weigern würden, die Medikamente zu zahlen, gäbe es geeignete juristische Mittel (hier ist ja nicht Griechenland). Außerdem wären wir dann ebensogut berechtigt, die KK-Beiträge unserer Angestellten einfach mal nicht zu bezahlen bzw. zu "verrechen".

  • 6.Juli 2012, 21:59Uhr
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    #16Rabattverträge

    sind bei dieser Art der Diskussion bzw. diesem Einstieg wunderbar geeignet, die Krankenkassen und Politik einzubeziehen, sogar als die Übeltäter der ganzen Sache darzustellen. Damit geben wir dem Kunden die Bestätigung, dass wir im selben Boot sitzen: er erhält nur das, was für die Kasse das billigste ist, und wir müssen es auch noch bestellen und haben die Arbeit damit, und müssen deswegen auch noch 25% Rabatt den Kassen abdrücken. Klingt für die Kunden erstmal unglaublich, viele interessieren sich aber dann dafür und stellen weitergehende Fragen.

  • 6.Juli 2012, 11:01Uhr
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    #15 @ 13 Aufklärung der Kunden

    "wir sollten uns darauf konzentrierten, unseren Kunden die Sache mit dem Kassenrabatt zu erklären. " Also mir reichen die Diskussionen über die Rabattverträge. Unsere "Baustellen" interessieren die nicht! Im Gegenteil! Neulich unterhielt ich mich mit ein paar Freunden über die Verarmung der Innenstädte an Läden. Einer meinte, das Einzige, was es noch gäbe, seien Apotheken und Döner-Buden....

  • 6.Juli 2012, 07:32Uhr
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    #14Es sollten möglichst viele Bälle

    in der Luft gehalten werden, damit unsere Politiker sehen und begreifen (eher unwahrscheinlich), wie viele Baustellen es gibt. Das Problem ist nämlich: die Politiker können mit den vielen Bällen in der Luft nicht umgehen, und versuchen die Apotheker auf ein Thema zu lenken um ihre polische Scheinargumentation zu bündeln, bei vielen Problemen sind diese überfordert, die ABDA aber möglicherweise auch. Weil die Variante "konzentriert euch auf ein Thema" wird auch nicht erfolgreich sein.

  • 5.Juli 2012, 22:51Uhr
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    #13Aufklärung unserer Kunden

    Ich bin der Meinung: wir sollten uns darauf konzentrierten, unseren Kunden die Sache mit dem Kassenrabatt zu erklären. Das ist weitaus verständlicher und schneller erklärt als all die anderen Baustellen in unserem Vergütungssystem. Gäbe es den Abschlag nicht, würde es uns nicht so dreckig gehen und es müssten nicht 4 Apotheken pro Woche schließen. Im Grunde wären unserer Kosten durch die GKV damit auch nicht mehr (oder kaum noch) unterdeckelt. Als Sahnehäubchen kann dann z.B. die BtM-Gebühr angeführt werden, die seit dem letzten Jahrtausend nicht mehr erhöht wurde und durch die GH-BtM-Gebühr i. H. v. 1 Euro und den enormen dokumentarischen Aufwand mittlerweile mehr als lächerlich ist. Natürlich muss zwischenzeitlich auch kommuniziert werden, dass ein angestellter Approbierter mittlerweile viel mehr verdient als der 60-70h arbeitende Inhaber. Viele Kollegen würden sicherlich noch gerne neue Arbeitsplätze schaffen, aber die können einfach nicht mehr bezahlt werden. Es geht also nicht nur um unseren Geldbeutel. P.S.: Würden unsere Kosten durch die GKV deckend gezahlt werden, könnten wir die OTC-Preise auch auf einem ganz anderen Niveau halten. Damit kommt man bei vielen “Apothekenpreisen“-Nörglern zu einer gescheiten Diskussionsbasis.

  • 5.Juli 2012, 18:02Uhr
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    #120 Euro Abschlag

    Es gab und gibt keine Berechtigung der Kassen einen Rabatt einzufordern ! Seit wann werden Kunden, die mehr Arbeit machen auch noch mit besseren Konditionen belohnt. Die Versorgung der GKV Kunden ist nicht mehr kostendeckend und was wir sonst noch für Einnahmen erzielen geht die Kassen einen Scheissdreck an !!!

  • 5.Juli 2012, 17:03Uhr
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    #11Moment mal...

    Die Krankenkasse ist nicht unser "Kunde". Unsere Kunden sind unsere Kunden... Um die kümmern wir uns, und in 99,8 % der Fälle sind die auch lieb zu uns. Kunden, die uns betrügen und offensichtlich belügen wollen, fliegen hochkant raus und können sich eine andere Klitsche aussuchen... Mit den KKs hab ich im Endeffekt immer nur Stress... Und DiE erwarten 25% Rabatt ?!? Das mit dem Zwangsrabatt ist doch nichts anderes als die Nummer mit dem Soli.... Angelegt auf Zeit, zementiert auf Ewigkeit.. Verarsche und Ausbeutung...

  • 5.Juli 2012, 16:49Uhr
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    #10Konsequent gibt es nichts mehr !

    Rabatte kann man nur weitergeben, wenn man auch welche bekommt. Wird wirklich Zeit, das dieses abgeschafft wird.

  • 5.Juli 2012, 16:20Uhr
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    #9Kassenabschlag = verbotener Kundenrabatt

    Offene oder versteckte Rabatte beim verkauf verschreibungsfplichtiger Arzneimittel sind verboten. Dies muss auch für "Großkunden" gelten. Gesetz ist Gesetz !

  • 5.Juli 2012, 16:07Uhr
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    #8Konsequent Null!

    Der Grosskundenrabatt ist eine Leiche aus überkommenen Zeiten. Auch juristisch höchstrichterlich nicht mehr haltbar! Zudem hat die Forderung nach Gerechtigkeit, d.h. Abschaffung des Zwangsrabattes den politischen und medientechnischen Vorteil, dass hier Gerechtigkeit gefordert wird und nicht ein "mehr"! Spätestens mit Einführung der Rabattartikel hätte zumindest der Zwangsrabatt fallen müssen. So ist mit Einführung der Rabattartikel auch unser Berufsbild abgewertet worden, weil keinerlei Einsicht in die Folgen und keinerlei Gegenwehr.

  • 5.Juli 2012, 16:07Uhr
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    #7Konsequent Null!

    Der Grosskundenrabatt ist eine Leiche aus überkommenen Zeiten. Auch juristisch höchstrichterlich nicht mehr haltbar! Zudem hat die Forderung nach Gerechtigkeit, d.h. Abschaffung des Zwangsrabattes den politischen und medientechnischen Vorteil, dass hier Gerechtigkeit gefordert wird und nicht ein "mehr"! Spätestens mit Einführung der Rabattartikel hätte zumindest der Zwangsrabatt fallen müssen. So ist mit Einführung der Rabattartikel auch unser Berufsbild abgewertet worden, weil keinerlei Einsicht in die Folgen und keinerlei Gegenwehr.

  • 5.Juli 2012, 11:27Uhr
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    #6Selbst als Treuebonus....

    ist der nicht zu rechtfertigen, schicken doch einige unserer Großkunden die Versicherten durch Werbung zu Versendern. Zahlen die dafür eigentlich einen höheren Abschlag als wir ? Das Argument, dass die Kassen ihre Rechnungen sonst nicht bezahlen ist ja wohl ein schlechter Witz. Also weg mit dem Abschlag ! Dann darf meinetwegen die Packungsvergütung auch noch 25 Cent runter. Hauptsache wir sind diese Baustelle ein für allemal los und haben erstmal wieder etwas Luft. Dann können die Politiker sogar noch verkünden unser Honorar wäre gesenkt worden.

  • 5.Juli 2012, 11:48Uhr
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    #5Wie viel Abschlag muss sein?

    Das ist schnell beantwortet: Keiner. Und diese "Großkunden"-Hybris der Kassen ist ja langsam nur noch lächerlich. Was macht einen Großkunden denn "rabattwürdig"? Ein Kunde, mit dem ich so viel GEWINN mache, dass dieser einen Rabatt rechtfertigt. Trifft definitiv nicht zu. Die Möglichkeit, durch großen Umsatz bei den Herstellern Rabatte zu erhalten, von denen ein TEIL dann an den "Großkunden" weitergegeben wird. Trifft seit dem gesetzlichen Rabattverbot nicht mehr zu. Die Möglichkeit, durch Bündelung von Bestellungen und Auslieferungen Kostenersparnisse zu realisieren, von denen ein TEIL an den "Großkunden" weitergegeben wird. Trifft seit den Rabattverträgen nicht mehr zu. Im Gegenteil. Vielmehr sollten wir uns über ein Instrument analog der Mindermengenzuschläge unterhalten, die wir bei Lieferanten zahlen müssen, wenn wir denen mehr Aufwand bei weniger Ertrag machen. Die Kassen wären also nirgends in der "normalen" Wirtschaft ein "Großkunde". Warum also bei uns? Und die Tatsache, dass die Rechnung offensichtlich nur pünktlich bezahlt wird, wenn die Kassen Geld dafür kriegen, lässt sehr tief blicken. Sehr tief..

  • 5.Juli 2012, 11:05Uhr
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    #4Noch einmal:

    nur wer Rabatte bekommt, ist in der Lage auch einen Teil davon weiterzugeben. Den Gesamtrabatt oder mehr wie den Gesamtrabatt weiterzugeben ist kaufmännischer Unfug und führt zwangsläufig in die Insolvenz. Als Rabatte sind auch nur die Rabatte zu betrachten die prozentual und absolut den Apotheken auf das RX-Sortiment gemacht werden. Alle anderen Rabatte, Umsätze und Margen gehen die KK nichts an. Die Apotheker sind nicht verpflichtet und in der Lage durch Mischkalkulation und Querfinanzierung die Gehälter der KK-Vorstände zu finanzieren. Vielleicht wird jetzt endlich mal Klartext geredet sprich maximal die hier genannten 0,26€/Pck. Wenn die KK mehr wollen, müssen die wohl doch mal spüren, wie es ist, keinen Lieferanten zu haben. Kein anderer Kunde in der so gepriesenen freien Marktwirtschaft ist in der Lage und so unverschämt seinen Rabatt selbst festzulegen. Im übrigen können die KK gerne Skonto bekommen, wenn die Rechnung im voraus, zum festgelegten Zahlungsziel oder per Bankeinzug in voller Höhe geleistet wird. Art und Weise, Zahlungsziel und Skonto legt im Allgemeinen der Lieferant (Apotheke) und nicht der Leistungsempfänger (KK) fest. Aber wie so vieles in dieser Welt ist das bei den Geschäftsbeziehungen zwischen KK und Apotheke auch wieder mal ganz anders.

  • 5.Juli 2012, 10:49Uhr
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    #3 @ 1 Neuer ABDA-Präsident

    Sie werden hiermit einstimmig zum neuen ABDA-Präsidenten gewählt :-)) Der Wolf kann ab sofort woanders heulen. Übrigens findet Wolf die Höhe des Abschlags im Grunde in Ordnung, denn sonst wäre den Kassen der Druck genommen ihre Rechnungen zu bezahlen. Das sagte er mit Blick auf die Situation in Griechenland auf dem Apothekertag. Tatsache! Gehen Sie ins Rennen!

  • 5.Juli 2012, 10:47Uhr
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    #2zwanghhaft.....

    mein rabatt im einkauf, danke freie marktwirtschaft, ist per gesetz festzementiert..............die kasse bekommt 25% meiner marge. in welchem staat leben wir eigentlich?

  • 5.Juli 2012, 10:28Uhr
    Community Mitglied

    #1maximum

    das maximum sollten 0,26€/pck sein. damit ein wenig verhandelt wird, sollte man mit 0,13€ ins rennen gehen.

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