Was kostet die Barrierefreiheit? Janina Rauers, 13.06.2012 08:37 Uhr
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Stufenlos zugänglich: Mit der neuen ApBetrO soll die Offizin barrierefrei erreichbar sein.APOTHEKE ADHOC
Berlin - Egal, ob nur eine, zwei oder gleich mehrere Stufen: Apotheker, deren Offizin nicht barrierefrei zugänglich ist, müssen Lösungen finden. Denn mit der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sollen auch Rollstuhlfahrer ohne größere Schwierigkeiten in die Apotheke gelangen können. Wie viel investiert werden muss, hängt vom Einzelfall ab: Während eine mobile Rampe bereits für mehrere hundert Euro erhältlich ist, werden bei einem Hebelift leicht 10.000 Euro fällig.
Weil Apotheken öffentlich zugänglich sein müssen, gelten für Rampen und Hebelifte besonders strenge DIN-Vorgaben: Die Steigung einer Rampe etwa darf höchstens 6 Prozent betragen – bis zu dieser Obergrenze kann ein Rollstuhlfahrer den Höhenunterschied aus eigener Kraft bewältigen. „Bei einer einzigen Stufe mit einer Höhe von 20 Zentimetern bedeutet dies eine Rampenlänge von 3,33 Metern“, sagt Uwe Lehmann, Inhaber von Lehmann Rollstuhlrampen & Hebelifte im niedersächischen Schwanewede.
Wer genügend Platz hat, muss bei einer vorgeschriebenen nutzbaren Mindestbreite von 1,20 Metern und beidseitigem Geländer mit etwa 3500 Euro für eine Rampe zur Überwindung einer Stufe rechnen. Manchmal stimme das zuständige Bauamt auch einem Kompromiss zu, so der Experte. Ist das Grundstück nicht groß genug für eine Rampe, die seitlich an der Hauswand angebracht wird oder direkt gerade auf die Tür zu läuft, bietet sich eine mobile Rampe mit seitlichem Überfahrschutz an.
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#11Enteignung
Wenn gar nichts möglich ist. Zitat aus Pz Sonderdruck: "Bestandschutzerwägungen können allerdings nur für Apotheken herangezogen werden, die zum Zeitpunkt der Änderungen bereits ordnungsgemäß betrieben wurden. Bei Betriebserlaubniserteilung, die nach Inkrafttreten erfolgen, auch etwa nach einen Apothekenverkauf, müssen die Vorgaben im vollen Umfang berücksichtigt werden" Das ist dann die Enteignung meines Betriebswertes!!!!! Verfassungsklage möglich??
#10Wieso
dürfen dann eigentlich Arztpraxen im 2.Stock ohne Aufzug sein? Angeblich gibt es doch viel zu viele Apotheken, da wäre es doch für den angeblich hilflosen Rollstuhlfahrer ganz leicht, einfach in eine Apo ohne Stufe zu gehen. Notdienst ist kein Argument,, da wird sowieso durch die Klappe versorgt. Ich werde meine Treppenstufe garantiert nicht entfernen, soll mich doch jemand verklagen. Ob so ein Schwachsinn vor Gericht Bestand hat, das bezweifle ich stark. Außerdem geht Rampe bei uns nicht, der ganze Gehweg ist max. 180 cm breit, direkt an einer stark befahrenen Durchgangstraße.
#9QMS
Quälen Mit System ;-)
#8@7
nö, dann wäre ja der AQF (= Apotheker - Quäl - Faktor) zu niedrig.
#7für Neugründungen...???
...meines Wissens gilt das nur für Neugründungen ? oder wer belehrt mich eines Besseren?
#6Ein Schildbürger berichtet
Vor 20 Jahren habe ich auf Druck unserer Patienten, die mit der damals existierenden Rampe Probleme hatten - vor allem ältere Menschen scheuten trotz aufgerauhter Oberfäche die schiefe Ebene - das Teil entfernen und gegen zwei Stufen ersetzen lassen. Danach große Zufriedenheit unseres Klientels und in all den Jahren nach dem Umbau kein einziger Rollstuhl-Patient. Geht´s noch?
#5noch 'ne idee:
ich habe einige kunden, die nicht aus dem auto aussteigen können, denen nützt also eine rampe nix. bisher rufen sie entweder aus dem auto mit handy in der apotheke an oder sprechen einen kunden an, daß bitte jemand ans auto kommt. hier wäre doch eine (qms )verpflichtung zum autoschalter für jede apotheke nicht schlecht. und wer in der fußgängerzone ist, muß halt auf entgegekommen der gemeinde/stadt hoffen. oder ein apo-mobil anschaffen mit einsteighilfe. und: meine rampe hat noch jeder rolli geschafft ! auch wenn die bestimmt mittlerweile viiiel zu steil ist ! und noch eine frage: was ist mit apotheken, die auf einer anhöhe liegen ? muß da eine "flurbereinigung" mittels mutterbodenabtragung gemacht werden ?
#4#3 es gibt...
habe heute wenigsrens 1x kräftig gelacht!!! sie haben sooooooo recht. schlimmer kommts nimmer. danke-anke
#3es gibt...
noch ein paar regulierungsmöglichkeiten, die bisher noch nicht auftauchen : welcher beschaffenheit muß /kann/darf /soll das geländer sein ? edelstahl ist hygienisch, aber im winter kalt --> frostbeulen gefahr !! muß eine geländerheizung verbaut werden ? ( da gibt es bestimmt bald partnerverträge für die apotheken ) wie oft muß die tempertaur des geländers überprüft werden ? dokumentation auch der außentemperatur ? dokumentation analog oder digital ? muß der wetterbericht auch im qms-ordner abgeheftet werden und wie lange aufbewahrt ? wie oft muß ein geländer gereinigt und desinfiziert werden ? wo muß der dazugehörige hygieneplan angebracht werden ? darf auch die reinigungskraft , bzw. die pka das geländer desinfizieren oder nur pharmazeutisches personal ? also : da geht noch was !!
#2Vorsicht Werbung
Allein beim Lesen des Artikels, merkt man, dass nur Schwachsinn in der Betriebsordnung steht. Wartet doch einfach mal ab, was der Amtsapotheker sagt. Im Zweifel klagt einfach gegen die Verordnung, da es sich um einen unzulässigen Eingriff in die Berufsfreiheit handelt. Hat eigentlich wirklich die ABDA dies in die Novelle eingebracht?
#1Wie soll das gehen ?
Ich bin in Mieträumen und habe acht Stufen a 16cm . Das ergibt eine Rampe von über 21m Länge. Für einen Hebelift ist kein Platz. Die seit Jahren existierende Klingel wird im Schnitt 1x /Monat benutzt. Beschwert hat sich noch keiner.