Viele Interpretationsspielräume bei QMS Janina Rauers, 23.05.2012 10:03 Uhr
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Spielräume für Behörden: Nicht alle Details zum geforderten QMS sind laut Wolfgang Erdmann von der AKWL in der neuen ApBetrO geregelt.Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Berlin - Erstmals müssen sich alle Apotheken um Qualitätsmanagement kümmern: Mit der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) wird ein QM-System verpflichtend. Wenn die Novelle wie erwartet im Juni in Kraft tritt, gibt es eine Übergangsfrist von zwei Jahren für die Apotheken, die noch kein QMS haben. APOTHEKE ADHOC sprach mit Wolfgang Erdmann, Leiter der Abteilung Qualitätssicherung und Arzneimittelinformation bei der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL) über geforderte Inhalte, Kosten und Tipps bei der Auswahl des richtigen Anbieters.
ADHOC: Warum brauchen Apotheker ein Qualitätsmanagement?
ERDMANN: Der Gesetzgeber hat in Paragraph 2 der ApBetrO klare Ziele für das QM in der Apotheke vorgegeben: So soll gewährleistet werden, dass Arzneimittel nach Stand von Wissenschaft und Technik hergestellt, geprüft und gelagert werden, Verwechslungen vermieden werden und ausreichende Beratungsleistung erfolgt.
ADHOC: Was sind die Minimalanforderungen an die Apotheke?
ERDMANN: Eine abschließende Festlegung ist leider nicht möglich, weil die ApBetrO hier Interpretationsspielraum zulässt. Dass ein QMS explizit gefordert wird, spricht dafür, dass dessen zentrale Bestandteile wie ständige Verbesserung, Lenkung von Dokumenten und Aufzeichnungen, regelmäßige Selbstinspektion, Fehler- und Beschwerdemanagement, Festlegung der Verantwortlichkeiten und Ermittlung des Schulungsbedarfs vorhanden sein müssen.
ADHOC: Was heißt das für die Apotheken?
ERDMANN: In Paragraph 2a der ApBetrO wird gefordert, dass die betrieblichen Abläufe entsprechend Art und Umfang der pharmazeutischen Tätigkeiten festgelegt und dokumentiert werden. Hier empfiehlt sich eine Orientierung an den QM-Systemen der Landesapothekerkammern – basierend auf der ABDA-Mustersatzung. Denn dort wird der pharmazeutische Kernbereich umfassend abgedeckt. Konkrete Anforderungen an das QM stellt die Novelle in Bezug auf das Apothekenpersonal, das Stellen, das Verblistern und die Herstellung von Arzneimitteln zur parenteralen Anwendung.
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#11QMS für wen?
Die QMS-Förderung der Kammern ist die Projektion der eigenen Unfähigkeit, vorher zur Lebensfähigkeit des Berufs beizutragen.Die" eigenen" Leute achten uns nicht.Wer soll uns dann noch achten. QMS erfasst nur das Bekannte. Regelbefolgung dominiert..Abhaken ersetzt nicht mitdenken.QMS ist automatentauglich-mit dessen Grenzen. Wann endlich wird Umsicht,Intuition und Sensibilität-- eben die nicht automatentauglichen Qualitäten in das Kammerbewusstsein dringen. Unsere Leistung ist das Quentchen "mehr".Das,was zu strenge Regelbe- folgung eben nicht schafft.Doch der erste Schritt ist die Achtung derer,die das Kammerleben ermöglichen.
#10QMS als open-source, gute Idee !
@6 das mit dem Open-Source QMS ist doch eine gute Idee. Die meisten Apotheken funktionieren doch recht ähnlich. Mit ein paar Word-Vorlagen kann man sowas doch prima veröffentlichen und weiterentwickeln. Wenn man mit mehreren Apotheken dran arbeitet und die fertigen SOPs usw. als Vorlagen oder PDF im Netz zur freien Verwendung bereit stellt.... Warum alles selbst erfinden, oder für teuer Geld kaufen. Pflegen muss man es am Ende doch eh selbst... apothekerprotest.de als Forum haben wir schon, da können wir auch ein Unterforum QMS einrichten.
#9Sinnvoll?
Ob QMS in einem Betrieb sinnvoll ist, in dem ausschließlich höchstqualifiziertes Fachpersonal die wesentlichen Aufgaben übernimmt und der ohnehin schon bis Oberkante Unterlippe durchbürokratisiert und -dokumentiert ist, mag jeder für sich entscheiden. Ob es nötig war, dies seitens der Kammern und Verbände zu fordern ist eine andere Geschichte. Wenn man den Kammern wohlgesonnen argumentiert, dann könnte man sagen, dass uns auch QMS von Schleckers und dm deutlich abgrenzt und das kann ja nicht schaden. Die Kehrseite und aus meiner Sicht der Knackpunkt ist aber (ich formuliere das jetzt sehr vorsichtig, weil ich an anderer Stelle schon dem Vorwurf der Polemik ausgesetzt war): Ich würde mir sehr sehr wünschen, dass die Verbände bei den Honorarverhandlungen genau so erfolgreich wären, wie bei der Einführung von Zwangs-QMS, damit wir das auch bezahlen können. Das Interview ist aber angetan, auch bei mir leise Zweifel an den hehren Motiven der Kammern zu wecken..
#8Wenn die immer so schnell wären, ...
hat mich auch sehr gewundert (um es höflich auszudrücken), dass unsere Kammer schneller einen QMS-Kurs für ca. 300 € komplett mit Teilnahmebescheinigung angeboten hat bevor es z.B. eine Informationsveranstaltung über die Änderungen in der ApBetrO-Novelle allgemein gibt (denn "neben" dem QMS gibt es ja die eine oder andere Sache, die man sofort umsetzen muss. Da kommt man ins Nachdenken... )
#7der Geaetzgeber hat das gefordert????
Warum wohl? Weil Kammern und Verbände gefordert haben, dass der Gesetzgeber das fordert. Wir werden von unseren eigenen Berufsverbänden veräppelt.
#6Das sehe ich genauso
@ #2 diese Frage hatte sich mir auch sofort gestellt, und zur Erweiterung möglicherweise noch die Frage alle wieviel Jahre wird die Zahlung der Ordnungswidrigkeit fällig, falls die Apotheke die Chance bekommt länger wie zwei Jahre zu existieren @ #5 ich habe dieses "Interview" auch als Werbeanzeige für das QMS-Handbuch dieser Kammer gesehen. In Zeitungen und Zeitschriften steht dann wenigstens noch "Anzeige" rechts oben. In Summe stehe ich auch zu der OpenSource-Variante, download und STRG-H für den Platzhalter "Apothekenname".
#5Zusammenfassung:
Herr Erdmann von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe sagt zusammengefasst: Kauft gefälligst unser QMS. Ich warte noch noch ein zwei Monate, bis es irgendwo im Internet eine Vorlage zum Download gibt. Tausche den Apothekennamen aus und bin fertig. Es muss nicht zertifiziert werden oder ähnliches, sondern nur da sein. Weil das eigene QMS der Kammer kann nicht taugen. Als Beispiel der Prozess Beschwerde: 1. Beschwerde geht ein 2. Die Beschwerde wird ignoriert. 3. fertig
#4Wozu???
dieser QMS - Zwang ist wieder ein Schritt in Richtung der Einführung größerer Einheiten (= Kette, Franchise), da diese nur so funktionieren können!!!
#3wie immer
Die Tyrannei des Unwichtigen
#2Kosten/Nutzen-Rechnung
Eine wichtige Info wäre, was denn die "Ordnungswidrigkeit" kostet. Vielleicht weniger als das QMS? Wenn die Apo sowieso nur noch ein paar Jahre betrieben werden soll wäre das doch das Nachdenken wert? Ist eben wie bei Parkscheinautomaten: meist ist es biliger kein Geld einzuwerfen und jedes 10. Mal das Ticket zu bezahlen.
#1Herrlich...
Ich freue mich ungemein eine Menge Papier schmutzig zu machen und meine Zeit mit Bürokratie statt mit Wichtigerem zu verbringen... Macht nichts... kennen wir schon...wäre doch besser damals zum TÜV gegangen...