Sterilrezepturen

DAPI prüft Verwürfe

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Berlin -

Die zentrale Verwurfsprüfung kommt: Ab morgen kontrolliert das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI), welche Verwürfe bei der Zubereitung in Apotheken anfallen – und ob die Abrechnung berechtigt ist. Damit werden nach jahrelanger Vorarbeit besonders die Rechenzentren entlastet.

Seit 2010 können Apotheken nicht verwendete Verwürfe bei den Krankenkassen abrechnen. Voraussetzung: Der Verwurf ist „unvermeidbar“, in den entsprechenden Verträgen wird das als „nicht mehr weiterverarbeitungsfähige Teilmenge“ definiert. Dazu gehören Anbrüche, deren Haltbarkeit überschritten ist oder die aus rechtlichen Gründen nicht in einer anderen Rezeptur verarbeitet werden dürfen.

Für die Abrechnung unvermeidbarer Verwürfe wurden Anfang 2012 Prüfregeln vereinbart: Die Daten sollen eine eindeutige Kennzeichnung des Herstellenden, die Anzahl der an einem Tag hergestellten Einheiten und die verarbeiteten Teilmengen hervorgehen. Die angegebenen Verwürfe werden über alle Krankenkassen bezogen auf Fertigarzneimittelgruppe, die minutengenaue Tageszeit und den Hersteller zusammengefasst. Bei jedem Hersteller darf in bestimmten Zeitfenstern maximal ein unvermeidbarer Verwurf anfallen, etwa bei Cabazitaxel eine Stunde oder bei Etoposid 72 Stunden.

Sind diese Bedingungen erfüllt, wird der Verwurf als „geprüft“ gekennzeichnet. Andernfalls muss die Apotheke begründen, warum der Rest abgerechnet wird. Aber auch bei dem Kennzeichen „Verwurf geprüft“ können die Krankenkassen „bei begründetem Verdacht einer missbräuchlichen Verwendung“ weitere Prüfungen einleiten. Dieser Prozess läuft bislang über die Rechenzentren.

Ab morgen übernimmt das DAPI als zentrale Prüfstelle diese Kontrolle. Dafür wurde zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) eine Durchführungsvereinbarung geschlossen. Diese regelt, welche Daten auf welche Weise übermittelt werden.

Die Rechenzentren, die sich an der zentralen Prüfung beteiligen, müssen zunächst einen Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung mit dem DAPI abschließen. Sie können dann die Daten über eine gesicherte Verbindung an die Prüfstelle weiterleiten.

Nach der Prüfung gehen die Daten an das Rechenzentrum zurück, das die Kassen über das Ergebnis informiert und den Verwurf abrechnet. Gibt es Streitigkeiten zwischen Apotheken und Krankenkassen über die Verwurfsabrechnung, können die Kassen für die Beweisführung auf die Daten zugreifen.

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