Sozialgericht kippt Schiedsspruch Alexander Müller, 03.05.2011 12:38 Uhr
Berlin - Der Kassenabschlag von 1,75 Euro für das Jahr 2009 ist aus Sicht des Sozialgerichts Berlin zu niedrig. In dem soeben verkündeten Urteil haben die Richter die Entscheidung der Schiedsstelle kassiert und eine Neuaufnahme des Schiedsverfahrens angeordnet. Das Urteil des Sozialgerichts ist aber noch nicht rechtskräftig, die Schiedsstelle wird aller Voraussicht nach in Berufung gehen. Das Sozialgericht hat auch eine Sprungrevision zum Bundessozialgericht zugelassen.
Der Schiedsspruch enthalte „gravierende Mängel“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Schiedsstelle habe bei ihrer Entscheidung die Grenzen ihres Beurteilungsspielraums verletzt. „Insbesondere hat sie sich nicht mit dem Umstand befasst, dass den gestiegenen Personal- und Sachkosten der Apotheken ein deutlich gestiegener Umsatz gegenüberstand“, heißt es in der Begründung.
Nach Auffassung des Gerichts hält der Schiedsspruch einer rechtlichen Prüfung nicht stand: „Der Schiedsspruch verletzt den vom Gesetzgeber für die Anpassung des Apothekenabschlags vorgegebenen Bewertungsmaßstab, wonach es entscheidend darauf ankommt, dass die Summe der Vergütungen für die Leistungen aller Apotheken bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Medikamenten leistungsgerecht ist.“
Es sei ein „gravierender Fehler“ der Schiedsstelle gewesen, nur die gestiegenen Personal- und Sachkosten der Apotheken zu berücksichtigen, nicht aber auch die Steigerung der Einnahmen durch vermehrte Packungsverkäufe.“
Die Schiedsstelle sei von einem Personalzuwachs von rund 2,4 Prozent zwischen April 2007 und Dezember 2008 ausgegangen und habe daraus die zusätzlichen Kosten ermittelt. Allerdings habe die Schiedsstelle die 3145 zusätzlichen Mitarbeiter allein auf einen erhöhten Beratungsbedarf in den Apotheken zurückgeführt.
Dabei habe sie nicht berücksichtigt, dass im gleichen Zeitraum auch der Umsatz verkaufter Packungen um fast 5,7 Prozent gestiegen sei. „Es ist vor diesem Hintergrund nicht schlüssig, den Personalmehrbedarf nicht auch in Beziehung zum erhöhten Verkaufsaufwand zu setzen“, so das Gericht.
Die von der Schiedsstelle angenommenen Gesamtkostensteigerungen seien ohnehin vollständig von den Erlössteigerungen gedeckt gewesen. Angesichts der im Verhältnis zur Umsatzsteigerung relativ geringen Kostensteigerung hat es sich der Schiedsstelle aufdrängen müssen, dass eine Absenkung des Abschlags um 24 Prozent gegenüber 2008 den gesetzlichen Rahmen verlässt“, heißt es in der Begründung. Mit Blick auf die Erhöhung des Umsatzes wäre eine Absenkung des Abschlags aus Sicht der Richter „nur in deutlich geringeren Umfang gerechtfertigt gewesen“.
Die Schiedsstelle hatte Ende 2009 eine Absenkung des Kassenabschlag von 2,30 Euro auf 1,75 Euro angeordnet. Der GKV-Spitzenverband hatte die Berechnungsgrundlage kritisiert und gegen den Schiedsspruch geklagt. Nach einem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin Brandenburg im Eilverfahren mussten die Kassen die zu viel gezahlten Abschläge vorübergehend an die Apotheken zurückerstatten.
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#11Von gestern!
Das ganze Kassenabschlags-Konstrukt ist doch sinnlos. Wir haben auf der Einkaufsseite ein Rabattverbot und bekommen Preisnachlässe im Skonto-Bereich und müssen aber per Gesetz der kranken Kasse einen Zwangsrabatt gewähren. Wie passt das zusammen. Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Weg mit dem Kassenabschlag, Zwangsrabatt. Her mit einer festen Packungspauschale, die an den VPI (Verbraucherpreisindex) angepasst wird. Ich weiß nicht wie es Euch geht Kollegen, aber ich habe nicht kontinuierlich mehr Packungen von Jahr zu Jahr abgegeben. Oder sind da die Packungen, die von ausländischen Apotheken in die BRD eingeführt wurden mitberücksichtigt. Wenn das so ist, hätte ich gerne 13% MwSt. zurück. Das ist nämlich die Differenz, um die wir Inländer diskriminiert werden.
#10Immer schön ruhig bleiben!
Es ist doch so, dass wir Apotheker einfach zuviel verdienen. Das weiß die Krankenkasse, der Großhandel, die Medien und dadurch nun auch die Richter. Sozialneid, gerechtfertig oder nicht, ist überall vorhanden. Darum sind Fakten egal, letzt endlich werden wir über Jahre weiterhin wie in den letzten 15 Jahren unsere Gewinnspannen zurückschrauben müssen. Ob durch Kassenabschlag, Apothekenbetriebsordung, Gesetz, AMNOG, QMS, pick up, SPÖ, LTRsd, TADSPM........ist doch egal. Bis dann, oh Schreck, die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimittel nicht mehr gegeben ist. Übrigens, ich finde, dass Richter deutlich mehr verdienen sollten!!
#9@STÖCK @JUNKER
VÖLLIG RICHTIG ! Das bestehende Apotheken-Entgeltungs-Schiedsstellen-oder-doch-Gericht-System ist offensichtlich noch viel maroder als befürchtet: Selbst Richter blicken offenbar nicht mehr durch ! Und der Gesetzgeber kann - ungeahndet - das Entgelt sogar einfach per AMNOG festlegen. Also: Weg damit ......................... ! Eine einfach und überschaubar berechnete, angemessene und vor allem laufend angepaßte Entgeltung unserer Leistungen a la Bierdeckel muß her ! Der Weg mit der 8,10 € etc.-Pauschale war ja gut - nur dann bitte ohne das alljährliche und rückwirkende (2009!!!!) Abschlag-Gezatter! Alles andere ist nur - ob nun per Gesetz oder Richterurteil verordnete - Willkür ! Welche Position vertritt eigentlich die ABDA - bei aller Leitbild / ApBetrO - Diskussion ?
#8genau!
wir gehen durch so viele instanzen bis die verfahrenskosten 800 millionen überschritten haben. ich habe heute meinem zweijährigen sohn versucht zu erklären, dass er für den papa evtl. 2031 geld zurück zahlen muss an krankenkassen, die es dann nicht mehr gibt. antwort: papa pipi
#7Abschläge
Als Nächstes wird man uns vorrechnen, dass wir das die "Einsparbelastung" von 200 Mio€ nicht erbringen und die 2,05€ auch noch erhöhen. Gerichte sprechen Recht, aber das hat nichts mit Grerechtigkeit zu tun.
#6Milchmädchenrechnungen
Es gibt keine Formel, die das abbildet, was an Leistung erbracht wird. Wie will man den zB verrechnen, dass die Mitarbeiter sich endlos für Rabattverträge aufreiben, wo man zuvor auch Zeit hatte Zusatzverkäufe zu platzieren (sinnvolle OTC-Ergänzungen, Kosmetik, Zahnpflege). Ein einziges Gehetze. Schaufenster alle 2-3 Monate, zuvor monatlich. Retaxationen unter 15€ wandern in den Papierkorb, zuvor 5€. Aktionen nur noch wenn Zeit ist - also nie. Pflege der Internetseite extern und kostenpflichtig. Alles husch, husch und dabei bleibt hier und da sehr viel Geld liegen. Wie will man das berechnen?
#5Populistischer Richter
Der Mann hat schon wie in der Vorinstanz geurteilt. Die nächste Instanz wird das wieder aufheben. Fertig. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
#4Umsatz?
Es mag ja sein, daß der Umsatz gestiegen ist, aber beim Kassenabschlag geht es doch um die STÜCKZAHLEN und die sind doch rückläufig!!! Oder hat da einer die Nichtverspritzen H1N1 Grippeimpfungen mitgezählt ;-)
#3Kassenabschlag
es gäbe eine ganz einfache Formel zur Berechnung: Die Vergütung der Apotheken steigt um die Prozentsätze der Inflation und des allgemeinen Wirtschaftswachstums. zugrundegelegt nach den Zahlen des statistischen Bundesamts. Das wären einmal realistische Parameter. Warum so etwas nicht ab der neuen AMP 2004 vereibart wurde, ist mir ein Rätsel. So haben wir eine mehr oder weniger Nullrunde seit 2004 hinzunehmen. Haben die Richter das mal berücksichtigt? Wollten wir mal sehen was diese sagten, setzte man ihr Salaire auf das von Januar 2004 fest.
#2Formsache ?? .......
.... so hieß es doch immer nach Schiedsspruch, als die Kassen klagten ? Aber wie immer 2 Richter 3 Meinungen, das ist ja fast wie bei der FDP.
#1BINGO!!
..soweit dazu. wir müssen laut majakalender den 21.12.2012 gar nicht abwarten - das ende ist für apotheken näher als man denkt.