Rx-Boni gehen in die Verlängerung Alexander Müller, 26.11.2010 11:17 Uhr
Berlin - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat keine exakte Grenze festgelegt, bis zu der Rx-Boni zumindest wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Schon kurz nach der Urteilsverkündung hatten sich die ersten Apotheken auf diesen offenen Bereich zwischen einem und fünf Euro Rabatt gestürzt. Weil die Apothekerkammern als Berufsaufsicht jeden Bonus auf Rezept verbieten dürfen, drohen jetzt neue Verfahren: Bundesweit wurden Apotheker von ihrer Kammer angeschrieben. Während einige Apotheken einlenken, verteidigen größere Einheiten ihre Konzepte.
Die Versandapotheke Aliva von Johannes Mönter hat beispielsweise bereits Post von der Apothekerkammer Niedersachsen erhalten. Aliva gewährt drei Euro Bonus pro Rezept, die beim nächsten OTC-Kauf verrechnet werden können. Die Kammer erwägt eine Unterlassungsverfügung und weist auf die Möglichkeit hin, ein Zwangsgeld von 10.000 Euro anzudrohen. Die Anwälte von Aliva wollen in den nächsten Tagen antworten. Bleiben beide Seiten nach dem Schriftwechsel bei ihrer Position - wonach es derzeit aussieht -, geht der Fall vor Gericht.
Von der harten Linie der Apothekerkammern ist auch das Apothekenfranchise-Konzept easyApotheke betroffen. 25 Partner-Apotheken testen derzeit Boni von einem Euro pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel. Auch in diesem Fall haben die Kammern bereits reagiert. easy hat nach eigenen Angaben in Stellungnahmen an die Landesapothekerkammern Berlin, Bayern und Niedersachsen eine Einstellung des Rabattmodells abgelehnt. Notfalls werde man die Interessen der Kooperationsapotheker auch vor Gericht verteidigen.
easy-Chef Oliver Blume kritisiert, dass von einer rigiden Verfolgung vor allem ausländische Versandapotheken profitieren würden: „Die Apothekerkammern schneiden sich ins eigene Fleisch. Versandapotheken in den Niederlanden werden auch weiterhin mit großzügigen Preisnachlässen auf Rx-Präparate werben“, befürchtet Blume. Es sei „schon sehr naiv“ zu glauben, dass niederländische Behörden das deutsche Arzneimittelrecht bei heimischen Versandapotheken durchsetzten, so Blume.
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#1Naiv ?
Natürlich wird die Verwaltung in den NL gegen ihre eigenen Firmen nicht tätig. WIR bräuchten endlich mal in Deutschland den Mut, gegen Rechtsbruch vorzugehen !!! Eine ausländische Versandapotheke hält sich nicht an die Regeln, die aus gutem Grunde für deutsche Apotheken gelten ? Dann RUNTER von der DIMDI-Liste ! Keinerlei Bezahlung mehr von Rezepten durch deutsche Krankenkassen - immerhin Körperschaften des Öffentlichen Rechts ! Aber DAS ist wohl naiv, zu glauben, dass es deutsche Politiker gibt, die hier mal gegen den Strom schwimmen.