Richter rechnen Kassenabschlag nach Alexander Müller, 09.03.2011 12:07 Uhr
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Komplexe Zahlenspiele: Vor dem Sozialgericht Berlin wird über den Kassenabschlag verhandelt. Foto: Elke Hinkelbein
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Neuer Zeitplan: Die für eine Stunde angesetzte Verhandlung wird nach Unterbrechung verlängert. Foto: Elke Hinkelbein
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Klage gegen Schiedsspruch: Die Kassen sind mit drei Vertretern vor Ort. Foto: Elke Hinkelbein
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Berlin - In Berlin wird zur Stunde über den Schiedsspruch zum Kassenabschlag verhandelt. Die drei Richter unter dem Vorsitz von Gunter Rudnik sind nach dem halbstündigen Sachvortrag tief in die Materie eingedrungen und interessieren sich sehr für die Details der Berechnungen durch die Schiedsstelle. Der GKV-Spitzenverband hatte gegen die Absenkung des Abschlags von 2,30 Euro auf 1,75 Euro geklagt. Als Beklagter muss der Vorsitzende der Schiedsstelle, Dr. Rainer Daubenbüchel, erklären, wie er zu der Kürzung des Zwangsrabatts der Apotheken gekommen ist.
Wegen der komplexen Zahlenspiele wurde die Verhandlung gerade für eine halbe Stunde unterbrochen. Eigentlich war für den Termin nur eine Stunde vorgesehen gewesen. Die Richter haben im bisherigen Verlauf aber bereits durchblicken lassen, dass die Umsatzsteigerung der Apotheken bei der Berechnung des Kassenabschlags hätte berücksichtigt werden müssen.
Das sieht Daubenbüchel anders: Rein rechnerisch hätten wegen des Mehraufwands 3154 neue Stellen in den Apotheken geschaffen werden müssen; die Schiedsstelle hatte daher 0,19 Euro pro Packung an zusätzlichen Personalkosten alleine wegen der Rabattverträge ausgerechnet. Dazu kommen 0,23 Cent für die Bearbeitung der gestiegenen Packungszahl sowie Sachkosten und Inflationsausgleich von 0,13 Euro.
Die Kassen, in der Verhandlung mit drei Vertretern erschienen, argumentieren dagegen, dass durch die Geschäftsausweitung 2840 Vollzeitstellen refinanziert würden und somit nur 314 zusätzliche Stellen an Aufwand berücksichtigt werden könnten. Entsprechend liege der anzurechnende Personalaufwand nur bei 0,02 Euro.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV), als Beigeladener im Verfahren vertreten, wies darauf hin, dass die Kassen den Berechnungen in den Verhandlungen schon zugestimmt hätten. Ohnehin müsse sich die juristische Prüfung des Schiedsspruchs eher auf Verfahrensfragen beschränken und nicht mit inhaltlichen Aspekten auseinander setzen. Das Urteil wird für den Nachmittag erwartet.
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#1Das läuft ja wie geschmiert......
........Richter die jetzt anfangen zu rechnen und Einwände bezüglich Umsatzzuwächsen haben. Bitte erklären: Umsatz ist nicht gleich Gewinn, das kann ich an meiner BWA genau erkennen. Und wir haben in den letzten Jahren 2 neue Kassenplätze einrichten müssen, nicht weil wir mehr Packungen abgeben, nein weil jede Rezeptbearbeitung (+Kundengespräch) die doppelte Zeit braucht!