Porträt

Noch ein Ringversuch für Apotheken

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Berlin -

In der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) wird gefordert, dass Apotheken „an regelmäßigen Maßnahmen zu externen Qualitätsüberprüfungen“ teilnehmen sollten. Die Ringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker (ZL) sind eine Möglichkeit, diese aus Sicht der Aufsichtsbehörden „dringenden Empfehlung“ zu erfüllen. Jetzt gibt es den vierten Test.

Das ZL wurde 1971 gegründet. Ziel des gemeinnützigen Vereins ist es, die Arzneimittelsicherheit zu erhöhen. Das ZL wird von den Apothekerkammern getragen und finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen. Außerdem werden für die Teilnahme den Apotheken zwischen 35 und 220 Euro in Rechnung gestellt.

Die Experten befassen sich mit der Prüfung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren und führen im Auftrag von öffentlichen Apotheken oder Arzneimittelkommissionen Untersuchungen durch.

Das Zentrallabor bietet inzwischen vier Ringversuche an: Der älteste – und bekannteste – ist der Rezeptur-Ringversuch. Im vergangenen Jahr hat das ZL nach eigenen Angaben 6660 Rezepturen untersucht. In diesem Jahr werden Cremes mit Dexamethason, halbfeste Zubereitungen mit Prednisolon und Salicylsäure sowie pädiatrische Kapseln mit HCT geprüft.

Seit 1999 bietet das ZL außerdem Ringversuche zu Blutuntersuchungen an, im vergangenen Jahr wurden rund 2700 Tests angemeldet. Die Apotheker erhalten auf Anfrage Proben für ihre Geräte, die Messwerte werden an das ZL geschickt. Für die Teilnahme an den Blut- und Rezeptur-Ringversuchen gibt es jeweils acht Fortbildungspunkte.

Vergleichsweise neu ist das Hygienemonitoring: Seit 2013 können Apotheken eine mikrobiologische Umgebungskontrolle ihres Rezepturarbeitsplatzes in Auftrag geben. Die Apotheker erhalten ein Paket mit zwölf Agarplatten und entnehmen jeweils zwei Proben im Labor – Arbeitsfläche, Waage, Regal und Boden – und vom Kittel und den Handflächen des Personals. Beim ZL werden die Platten bebrütet und das Keimwachstum beobachtet. Für diesen Ringversuch haben sich 700 Apotheken angemeldet.

Ab Februar können sich Apotheken außerdem zu einer mikrobiologischen Wasseruntersuchung anmelden. Das ZL prüft dabei die Qualität von gereinigtem Wasser (Aqua purificata), hochgereinigtem Wasser (Aqua valde purificata) und Wasser für Injektionszwecke (Aqua ad iniectabilia), das die Apotheken einschicken.

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