Rezeptur bleibt Auslegungssache APOTHEKE ADHOC, 20.07.2012 09:26 Uhr
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Pharmazeutisches Wissen gefragt: Wie die Plausibilitätsprüfung aussehen soll, entscheidet letzendlich der Apothekenleiter.Elke Hinkelbein
Berlin - Mit der neuen Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) kommen auch neue Anforderungen im Bereich Rezeptur und Defektur auf die Apotheken zu. Einige müssen umbauen, für alle wird der Dokumentationsaufwand steigen. Weil nach wie vor viele Details offen sind, ist nach Ansicht des Rezepturausstatters Wepa der Apothekenleiter gefragt.
Neuerungen gibt es unter anderem für die Raumaufteilung der Rezeptur: Nach der neuen ApBetrO muss diese nach drei Seiten raumhoch zu anderen Betriebsbereichen abgetrennt werden. Befindet sich die Rezeptur im Labor, ist dies allerdings nicht erforderlich.
Neu ist auch der anfallende Dokumentationsaufwand bei der Herstellung von Rezepturen: Laut ApBetrO sind die Apotheken verpflichtet, eine Plausibilitätsprüfung, eine auf die Darreichungsform abgestimmte Herstellungsanweisung und ein Herstellungsprotokoll zu erstellen. „Die Form der Dokumentation ist nicht vorgegeben. Demnach sind alle Möglichkeiten – von der Karteikarte über Rezepturbücher bis zur elektronischen Lösung – denkbar“, erklärt Wepa. Wichtig sei, dass die Art der Dokumentation im QMS festgeschrieben werde.
Wie ausführlich die Plausibilitätsprüfung durchgeführt werde, sei letztendlich eine Entscheidung des Apothekenleiters, so Wepa. Denn dieser müsse die Verordnung nach pharmazeutischen Gesichtspunkten prüfen und über die Freigabe der Rezeptur entscheiden. Für die Plausibilitätsprüfung bieten Wepa zufolge verschiedene Fachverlage Formulare an, deren Umfang unterschiedlich ist.
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#2Auch wenn ich die Neuerungen...
... zu den Rezepturen mitunter als sehr sinnvoll ansehe (natürlich nicht bei allen), so ist die Regelung zur Defektur ABSOLUT unmachbar in einer typischen Klein- bis Mittelstandsapotheke (was die Rezepturen- und Defekturenverordnungsmenge angeht). Wer kann denn schon bei Defekturen den abschliessenden Gehalt messen? Wer hat ein IR, ein UV-VIS oder gar HPLC in seinem Labor stehen? Eine Deklaration nach §10 AMG? Bei Defekturen? Hallo? Geht`s noch? Böse Zungen behaupten ja, das hätten wir der pharmazeutischen Industrie zu verdanken...
#1KEINE Versand-"Apotheke" ....................
............................... wird sich mit diesem Schafsscheiß herumzuschlagen haben ! Geschickt eingefädelt - von wem auch immer ! Hier wurde der dem Gemeinwohl-dienenden Apotheke ein Bärendienst erwiesen................