Rezeptformular

Arztstempel: TK verlängert Friedenspflicht

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Berlin -

Der Vorname des verschreibenden Arztes und seine Telefonnummer müssen seit zwei Monaten auf dem Rezept stehen. Inzwischen hat sich die neue Vorgabe weitgehend eingespielt, nur in Ausnahmefällen tauchen noch unvollständige Rezepte in den Apotheken auf. Die Techniker Krankenkasse (TK) kommt den Apothekern dennoch weiter entgegen und kündigt an, Rezepte mit fehlenden Vornamen oder Telefonnummern bis Ende März nicht zu retaxieren.

„Wir sehen uns nicht als Aufsichtsbehörde zur Kontrolle der Arbeit zwischen Arzt und Apotheker“, so Tim Steimle, Leiter Fachbereich Arzneimittel der TK. „Retaxierungen sind nicht zur Sanktionierung von kleinen Formfehlern gedacht, sondern sollen die Umsetzung der Rabattverträge sicherstellen.“

Die geänderte Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) war im Juli in Kraft getreten – und hatte in Apotheken für einigen Ärger gesorgt. Viele Arztpraxen waren nicht auf die neuen Vorgaben vorbereitet, die Rezepte entsprechend fehlerhaft. Weil Apotheken Retaxationen fürchteten, sammelten sie die Rezepte und ließen sie von den Ärzten korrigieren oder schickten Patienten weg. Apotheker Klaus Mellis aus Krefeld warb bei den Patienten via Facebook um Verständnis.

Aber auch bei den Ärzten sorgte die Neuregelung für Ärger. Ein Mediziner aus Kleve schrieb einen Beschwerdebrief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und kritisierte die unnötige Bürokratie. Für ihn ist nicht nachvollziehbar, warum der Arztstempel, der jahrzehntelang in Ordnung war, plötzlich nicht mehr ausreicht. Zumal der Verordner durch die Arztnummer und die Betriebsstättennummer eindeutig identifizierbar sei.

Zahlreiche Krankenkassen kündigten daraufhin eine dreimonatige Friedenspflicht bis Ende September an. Mit dem Ersatzkassenverband VDEK hatte sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) schon früh auf eine Friedenspflicht verständigt. Die Techniker Krankenkasse (TK), die Barmer GEK, die DAK-Gesundheit, die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), die Hanseatische Krankenkasse (HEK) und die Handelskrankenkasse (HKK) wollten demnach bis Ende September mit Retaxationen warten.

Nach und nach erklärten immer mehr Kassen, zunächst auf Retaxationen zu verzichten, darunter die Knappschaft-Bahn-See und die Schwenninger Krankenkasse. Auch im AOK-Lager soll die Rezeptprüfung „mit Augenmaß“ vorgenommen werden.

Aus Sicht des DAV sind Retaxationen beim Fehlen der Telefonnummer ohnehin nicht angezeigt. Die Nummer diene lediglich dazu den Apotheken die Kontaktaufnahme mit dem Arzt zu erleichtern, sei also eine Unterstützungsleistung für den Apotheker. Grundsätzlich sei außerdem zu beachten, dass sich die Vorgaben der AMVV primär an den Arzt richteten. Rein vorsorglich hatte der DAV den Apotheken dennoch empfohlen, auf die Neuerungen zu achten.

Dass die Krankenkassen Schonfristen vereinbart haben, legt allerdings den Verdacht nah, dass sie Retaxationen durchaus für akzeptabel halten. Tatsächlich betonte die Schwenninger in ihrer Ankündigung, Rechnungen vorerst nicht zu kürzen: „Fehlt eine dieser Informationen, ist es einer Krankenkasse möglich, die Verordnung zu retaxieren.“

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