Rabattverträge

AOK Plus: Anhörung statt Retax

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Berlin -

Wegen der Nichtbeachtung der Rabattverträge geraten Apotheker und Krankenkassen immer noch regelmäßig aneinander. Einigen Kassen drohen direkt mit Retaxationen, andere informieren die Apotheken zunächst über ihre Rabattquote. In Thüringen wird der Konsens gesucht: Die AOK Plus hat zusammen mit dem Landesapothekerverband (LAV) einen Vertragsausschuss gebildet, vor den Apotheken mit auffällig niedriger Rabattquote geladen werden. In Sachsen darf dieselbe Kasse dagegen pauschalierte Beträge abziehen, wenn die Verträge nicht beachtet werden.

Zur Höhe der Rabattquote oder ihrer Zufriedenheit damit macht die AOK keine Angaben. Die Werte werden regelmäßig im Ausschuss besprochen, zwei bis drei Vertreter von jeder Seite treffen sich dazu auf neutralem Boden – zuletzt in einem Augustinerkloster. Bevor die Kasse gegen Apotheker vorgeht, können sich diese vor dem Ausschuss zu ihrer Rabattquote äußern.

Lediglich elf Apotheken wurden der AOK zufolge bislang „eingeladen“. In vier Fällen wurde nach der Anhörung eine „Vertragsstrafe mit monetären Auswirkungen für die Leistungserbringer ausgesprochen“, so die AOK. Andere Apotheker wurden – je nach Argumentation vor dem Ausschuss – nur ermahnt.

Die gemeinsame Arbeit im Ausschuss funktioniere sehr gut, lobt auch der LAV-Vorsitzende Stefan Fink. Sehr oft könne mit der Kasse ein Konsens erzielt werden. Das direkte Gespräch habe sich bewährt, um Missverständnisse auszuräumen, so Fink.

Die Rabattquote ermittelt die AOK zunächst anhand des Nichtverfügbarkeitskennzeichens allgemein für die Apotheke oder speziell für einen Wirkstoff. Bei Bedarf erfolge dann die Ermittlung der tatsächlichen Quote im Rahmen einer Sichtprüfung, erklärt eine Sprecherin der Kasse. Denn nur mit dem Rezept ließe sich einschätzen, ob die Abgabe eines Rabattarzneimittels notwendig gewesen wäre. Auch etwaige Übermittlungsfehler der Rechenzentren, speziell beim Aut-idem-Kreuz, könnten nur so festgestellt werden.

Tatsächlich ermitteln die Rechenzentren im Auftrag der Apotheken meist viel höhere Umsetzungsquoten als die Kasse. Ursache ist Fink zufolge, dass die Rezepte von den Kassen zunächst nur maschinell überprüft werden. Bei der Handsichtung im Ausschuss ließen sich viele Fälle klären, so der LAV-Vorsitzende.

Weniger zimperlich ist die AOK Plus in Sachsen. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Rabattverträge darf die Kasse laut Arzneimittelversorgungsvertrag den Bruttobetrag des betroffenen Medikaments um eine pauschalierte Vertragsstrafe kürzen. Die Rabattquote spielt dabei keine Rolle.

Im vergangenen Jahr wurden einer Sprecherin der Kasse zufolge in Sachsen rund 700 Apotheken retaxiert. Allerdings seien lediglich 13 Apotheken mit einer durchschnittlichen Fallzahl von zehn oder mehr Vertragsmaßnahmen pro Abrechnungsmonat auffällig geworden, so die Sprecherin.

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