Pharmaziestudium

Das erwarten PhiP von Ausbildungsapotheken

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Berlin -

Im Mai beginnen traditionell viele Jungpharmazeuten ihr Praktisches Jahr (PJ) in der Apotheke. Die Qualität der Ausbildung ist allerdings unterschiedlich und hängt davon ab, in welcher Apotheke man landet. Damit die Ausbildung der Nachwuchskräfte trotzdem Mindestansprüchen genügt, hat die Bundesapothekerkammer (BAK) die Lerninhalte in einem Leitfaden zusammengefasst.

Laut Approbationsordnung (AAppO) dient das PJ dazu, dass „die im vorhergehenden Studium erworbenen pharmazeutischen Kenntnisse vertieft, erweitert und praktisch angewendet werden“. In Zusammenarbeit mit den Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) sowie der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) hat die BAK einen detaillierten Ausbildungsleitfaden für das PJ erstellt. Dieser kann auf der Webseite der ABDA heruntergeladen werden.

Da PhiP nur die Hälfte ihres PJ zwingend in einer öffentlichen Apotheke absolvieren müssen, ist der Plan auf sechs Monate ausgelegt. Als Orientierungshilfe – sowohl für den ausbildenden als auch für den angehenden Apotheker – wird für jeden Monat aufgeschlüsselt, was der Praktikant jeweils lernen sollte. Im ersten Monat steht eine Einführung in den Betrieb an. Dazu zählt, den PhiP das Warenwirtschaftssystem zu erklären und in die Rezeptur einzuweisen. Zudem sollte er als Beobachter an Beratungsgesprächen teilnehmen und diese anschließend mit einem Apotheker oder PTA durchsprechen.

Im zweiten Monat kann der PhiP dann unter Anleitung erste Rezepturen selbst herstellen und erste Beratungsgespräche selbst führen. In der Warenwirtschaft sollten nun insbesondere die Dokumentationspflicht etwa bei Betäubungsmitteln oder Importen thematisiert werden. Auch in Rabattverträge sollte der Jungpharmazeut eingewiesen werden.

Im dritten und vierten Monat empfiehlt die ABDA, den PhiP Aufgaben in der Warenwirtschaft zu übertragen. In der Rezeptur können die Praktikanten dann auch selbstständig Arzneimittel herstellen und prüfen. Erste Beratungsgespräche zu Arzneimitteln sollten sie ebenfalls auf sich gestellt führen. Außerdem wird vorgeschlagen, dass sie zu diesem Zeitpunkt apothekenübliche Dienstleistungen wie Blutdruckmessen kennenlernen.

Im fünften und sechsten Monat geht es im Plan um die Apotheke als Wirtschaftsbetrieb: Die Praktikanten sollen lernen, mit Industrievertretern zu verhandeln. Außerdem soll ihnen der ausbildende Apotheker das gesetzlich vorgeschriebene Notfallsortiment vorstellen. Auch schwierige Beratungssituationen zu Medikamenten soll der PhiP in diesen Monaten meistern und zudem bei Medikamentsanalysen aktiv mitwirken. Auch erste Schulungen können die angehenden Apotheker vorbereiten.

Zusätzlich zum Musterausbildungsplan stellt die ABDA 26 Arbeitsblätter bereit, mit denen einzelne Ausbildungsinhalte erarbeitet werden können. Der Bogen zum Thema „Arzneimittelberatung – Selbstmedikation“ bietet dem PhiP etwa erste Anhaltspunkte, welche Fragen er im Beratungsgespräch stellte sollte. Am Ende jedes Monats sieht der Ausbildungsplan zudem ein Fachgespräch zwischen Apotheker und Praktikant vor, in dem die Lehrinhalte reflektiert werden sollen.

Außerdem ruft der BPhD die PhiP dazu auf, zu bewerten, ob sie in ihrer Ausbildungsapotheke alles gelernt haben, was im Plan vorgesehen ist. Auf Basis der Einschätzungen veröffentlicht der Verband eine Liste von Apotheken, die für das PJ zu empfehlen sind. Eine „Black List“ mit schlechten Ausbildungsapotheken gibt es nicht.

Der BPhD hat zudem für Pharmazeuten auf Praktikumssuche in einer Checkliste zusammengefasst, worauf sie beim Bewerbungsgespräch um einem PJ-Platz achten sollten. Darunter fallen etwa mögliche Spezialisierungen und Schwerpunkte des Betriebs und der Angestellten, für die sich der Student selbst besonders interessiert. Auch die Einrichtung spielt eine Rolle: Wie modern sieht die Apotheke aus, wie sind Rezeptur und Labor eingerichtet?

Im Arbeitsvertrag sollte dann die Arbeitszeit insbesondere auch mit Blick auf Samstagsdienste festgelegt sein. Bei einer 40-Stunden-Stelle stehen dem PhiP tariflich im Jahr 33 Urlaubstage zu und ein Gehalt von monatlich 880 Euro brutto. Der BPhD rät jedoch dazu, mit dem Inhaber zu sprechen: So könnten etwa Erstattungen für Fahrtkosten oder ein Zuschuss zur Unterkunft herausgehandelt werden. Denn wer nicht in einer Apotheke am Unistandort unterkommt, benötigt eine andere Wohnung. Der Verband bietet daher auf seiner Webseite und als Facebook-Gruppe eine Wohnungsbörse an.

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