Apothekenbetriebsordnung

Pharmazieingenieure dürfen weiter vertreten APOTHEKE ADHOC, 29.05.2012 13:33 Uhr

Berlin - In vielen ostdeutschen Apotheken übernehmen Pharmazieingenieure die Vertretung für die Apothekenleiter, bundesweit springen manchmal auch Apothekerassistenten ein. Die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) hat hier für Wirbel gesorgt: Einige Apotheker fürchteten, sich künftig nicht mehr von Mitarbeitern mit entsprechender Qualifikation vertreten lassen zu können. Die Apothekengewerkschaft Adexa sieht nach einem Gespräch mit Staatssekretärin Ulrike Flach (FDP) im Bundesgesundheitsministerium (BMG) keine Probleme mehr.

Die Vertretung durch Pharmazieingenieure oder Apothekerassistenten ist grundsätzlich auch nach der neuen ApBetrO erlaubt. Einige Formulierungen im Verordnungstext scheinen sich jedoch zu widersprechen: Die Plausibilitätsprüfung bei Rezepturarzneimitteln beispielsweise muss explizit ein Apotheker durchführen, die Dokumentation dieser Prüfung wiederum kann auch durch eine Vertretung erfolgen. Damit ist nicht eindeutig geklärt, ob Pharmazieingenieure und Apothekerassistenten Aufgaben auch dann übernehmen dürfen, wenn eigentlich nur von Approbierten die Rede ist.

Diese Unsicherheit war Anlass für ein Treffen der Adexa-Vorsitzenden Barbara Neusetzer mit Flach und Ministerialrätin Dr. Dagmar Krüger, die die Verordnung federführend ausgearbeitet hat. Im Gespräch bestätigte Krüger den Status quo: Eine Änderung sei politisch keineswegs gewollt und in der Verordnung nicht vorgesehen.

Der Paragraf 2, in dem die Vertretung festgelegt ist, sei als übergeordnete „Umbrella“-Regelung zu verstehen – alle Rechte und Pflichten der Approbierten lägen im Vertretungsfall bei Pharmazieingenieuren und Apothekerassistenten. Bei der Adexa freut man sich über die Klarstellung: „Die Vertretungsbefugnis ist somit nicht eingeschränkt“, so Neusetzer. „Die Vertretungen können wie bisher ausgeübt werden.“

Die Unstimmigkeiten seien entstanden, weil die ApBetrO immer wieder geändert wurde, so Krüger: Durch den Bundesrat wurden Änderungen eingefügt, die ursprünglich vom BMG so nicht gedacht waren. Da die ApBetrO jedoch vom Kabinett nur im Ganzen verabschiedet oder verworfen werden konnte, hätte man die gesamte Verordnung neu verhandeln oder auf eine Klarstellung verzichten müssen, so Krüger. Weil die Vertretung jedoch im Grundsatz ausreichend geregelt sei, habe das BMG keine Notwendigkeit gesehen, die Verordnung komplett wieder aufzuschnüren.

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Ältere Kommentare lesen 2 Kommentare
  • 29.Mai 2012, 16:39Uhr
    Community Mitglied

    #2Frau Flach und der Adexa können miteinander reden

    so viel sie wollen. Nur haben sie weder etwas zu sagen, noch zu entscheiden. Ich sehe auch die letztendliche Entscheidungsgewalt bei den Pharamzieräten bzw. den regionalen Behörden. Und die alleinige Verantwortlichkeit hinsichtlich möglicher Strafen wie immer bei den Apothekenleitern.

  • 29.Mai 2012, 14:34Uhr
    Community Mitglied

    #1Ist schon lustig

    jetzt ist der Bundesrat schuld, das in der ApBetrO möglicherweise verschiedenes unklar, widersprüchlich oder nicht verständlich ist. Ich könnte vor Lachen nicht, wenn es nicht so ernst wäre. An der ApBetrO sind das Bundesministerium für Gesundheit, sein Minister und dessen Mitarbeiter schuld, die auf Teufel komm raus dieses Machwerk verabschieden wollten, wieder besseres Wissen, dass dieses Teil eingestampft gehört. Bezüglich des konkreten Punktes, wer wann wen zu welchen Punkten verteten darf, werden die Pharmazieräte bei Ihren Kontrollen schon Klarheit schaffen je nach Bundesland oder Region zwar diametral entgegengesetzt, aber im Zweifel wird es auch noch Gerichte geben die je nach Bundesland oder Region ihrer eigenen Lesart im Namen des Volkes Recht sprechen werden. Da werden auch die Gespräche zwischen Adexa und Gesundheitsexperten und Ministerium im Vorfeld ( was ja eigentlich jetzt der Nachgang ist) nichts ändern. Erstens wird es anders kommen und zweitens als man denkt.

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