APOTHEKE ADHOC Umfrage

Nullretax: Zuzahlung für Apotheken!

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Berlin -

Wenn Krankenkassen auf Null retaxieren, sollten Apotheker wenigstens die Zuzahlung behalten können. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage von APOTHEKE ADHOC: Anspruch auf die 5 bis 10 Euro habe der Apotheker, gaben 69 Prozent der Teilnehmer an.

Immerhin 25 Prozent finden, dass der Patient die Zuzahlung zurückerstattet bekommen sollte: Wenn schon die Kasse nicht für die formal nicht korrekt erbrachte Leistung zahlen muss, dann auch nicht der Versicherte, so die Logik. Dass die Kassen die Zuzahlung mit absetzen und einbehalten können, halten nur 5 Prozent für eine gute Idee. 1 Prozent hatte keine Meinung. An der Umfrage nahmen am 22. und 23. April 219 Leserinnen und Leser von APOTHEKE ADHOC teil.

Auf der sicheren Seite sind derzeit allerdings die Kassen: Bei der Zuzahlung haben Apotheker lediglich eine Inkasso-Funktion; im Rechtsverhältnis zwischen Patient und Kasse spielen sie also keine Rolle. Der Versicherte hat wiederum keinen Anspruch gegenüber der Kasse, weil er sein Arzneimittel erhalten hat. Formale Fehler werden gegenüber dem Apotheker sanktioniert, führen aber zu keinen Ansprüchen der Versicherten.

Genauso haben es bereits die Gerichte entschieden: Der Versicherte ist zuzahlungspflichtig, wurde versorgt und kann seine Zuzahlung nicht zurückverlangen, weil der Apotheker retaxiert wurde, entschied 2011 das Sozialgericht Altenburg. Der Apotheker wiederum ist zur ordnungsgemäßen Belieferung der Rezepte verpflichtet. Unterläuft ihm dabei ein Fehler, kann die Kasse die Erstattung ablehnen – bestätigt von Bundessozialgericht (BSG) und Bundesverfassungsgericht (BVerfG).

Dabei darf die Kasse auch die Zuzahlung einbehalten. Auch dies ist sogar schon höchstrichterlich entschieden: Das BSG hat 2006 einer Kasse recht gegeben, die den Apotheker wegen verspäteter Abrechnung „auf Null“ retaxiert und dabei die Zuzahlung einbehalten hatte. Die Kasse habe gegen den Apotheker einen Rückzahlungsanspruch unter Einschluss der Zuzahlung, so die Kasseler Richter.

Einige Kassen, etwa die Barmer und die AOK, ziehen aus Kulanz die Zuzahlung bei Retaxationen ab. Bei anderen haben die Apotheker das Nachsehen: Die IKK Classic etwa hatte unlängst wegen Nichtbeachtung eines Rabattvertrags auf Null retaxiert und die Zuzahlung, die bei der Abrechnung abgezogen worden war, bei der Korrektur nicht berücksichtigt.

Dagegen will die betroffene Apothekerin mobil machen: Wenn die Kasse den Preis des Arzneimittels nicht erstatte, dürfe auch keine Zuzahlung anfallen: „10 Prozent von 0 sind 0“, so die einfache Rechnung. Sie will den Kunden mit den entsprechenden Dokumenten munitionieren, damit der seine Kasse zur Rede stellen kann. Sie will öffentlich Druck auf die Kasse machen – und ruft die Kollegen auf, es ihr gleich zu tun.

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