Minusgeschäfte für Apotheken Karoline Schumbach, 20.07.2012 15:27 Uhr
Berlin - Verbandstoffe sind für Apotheken kein lohnendes Geschäft mehr, denn die Zuschläge, die die Apothekerverbände mit den Krankenkassen ausgehandelt haben, sind gering: So dürfen zum Beispiel Apotheken in Berlin bei Versicherten der AOK Nordost laut aktuellem Arzneiliefervertrag vom November 2011 für Verbandstoffe bei einem Apothekeneinkaufspeis (AEK) bis 49,99 Euro keinen Cent Zuschlag abrechnen. Bereits seit 2005 soll der Zuschlag so geregelt sein.
Für einige Apotheken heißt das, dass sie – je nach Kondition beim Großhändler – sogar unter AEK liefern müssen: Denn gibt es für den Artikel keinen Rabatt und verlangt der Großhändler zusätzliche Gebühren wie den Herstellerbezugsausgleich, erstattet die Kasse am Ende weniger, als die Apotheke bezahlt hat.
Das Minus lässt sich nur durch geschickte Verhandlungen mit dem Großhandel ausgleichen. Sonderangebote gibt es allerdings oft erst bei größeren Bestellmengen. Wird nur ein einzelner Artikel vom Patienten benötigt, muss entweder das Minus in Kauf genommen werden – oder der Rest an Lager gelegt werden.
Zumindest kartellrechtliche Probleme gibt es für die Apotheken nicht, wenn sie Minusgeschäfte machen: Denn das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis greift laut Bundeskartellamt nur für Unternehmen mit überlegener Marktmacht. Im vorliegenden Fall seien die Apotheken aber keine Unternehmen mit einer solchen Stellung, sondern die einzigen Händler, über die Arzneimittel an gesetzlich Versicherte abgegeben würden, so ein Sprecher der Behörde.
Lesen Sie auch
-
Hilfsmittelverträge
AOK Nordost: Ratenkauf für Inhalatoren»
-
APOTHEKE ADHOC Umfrage
Apotheker: Jeder Vertrag muss sich rechnen»
-
Hilfsmittelversorgung
Gerangel um Inkontinenz-Vertrag»
-
Hilfsmittelverträge
BKK-Verband spielt Apotheker aus»
-
Hilfsmittellieferverträge
DAK: Alle Inhalatoren aus Jena»
-
APOTHEKE ADHOC Umfrage
Apotheker wollen Teststreifen behalten»
APOTHEKE ADHOC Debatte
Mehr aus Ressort
- APOTHEKE ADHOC Umfrage „Mein Baby, auf das ich stolz bin“»
- Verkehrssicherheit Apotheker kleben Ampeln»
- APOTHEKE ADHOC Umfrage Angriff auf Testkauf-Frage»
#15#8
Solche Kommentare können nur von Nicht-Apothekern kommen. Sollen die Kunden doch Samstags oder bei dringender Wundversorgung da bestellen. Die bringen die Ware bestimmt in 30 Minuten zur Haustür.
#14#8
Genau so ist es. Und deshalb sollen die Lieferung von Verbandsstoffen doch einfach die Verbandsstoffverkäufer übernehmen, die für ihre Riesenmengen Riesenrabatte bekommen. Wo die sitzen ist mir doch egal. Und wenn ein Patient dann seine Wundersorgung braucht, dann soll er da halt anrufen und sich das Zeug liefern lassen. Wenn das dann mal schnell gehen muss oder außerhalb der üblichen 9.00 Uhr - 17.00 Uhr Zeiten ist: Siehe oben - mir doch egal.
#13#11
War nichts wichtiges. Sorry.
#12Zum Wohle des GH
wie @8 schildert werden von Verbandstoffhändler z.T. hohe Rabatte angeboten. Falls über den GH bezogen wird, kann die Apotheke z.T. nicht mehr kostendeckend liefern
#11
Dieser Kommentar wurde entfernt.
#10@8 Nur dumm...
... dass Sie für den Einkauf beim Verbandstoffhändler oft einen recht hohen (meist über 250,-) Mindestbestellwert haben. Ist dann etwas blöd, wenn ich ein solches Bestellvolumen nicht gerade zur Hand habe. ... wenn der Patient dringend seine Wundversorgung braucht und somit schnell geliefert werden muss -> Bestellung über Grosshandel. Und wenn der keine entsprechenden Konditionen bietet? Was dann? Fazit: Verträge um jeden Preis, sind meist großer Sch...
#9Die Aushöhlung unseres Versorgungsauftrages ................
Nichts anderes stellen die aktuellen Hilfsmittellieferverträge dar: Wir Apotheken werden aufgrund unserer Präsenz selbst zu ungünstigsten Zeiten, unserer Schnelligkeit und unserer Nähe zum Patienten von den KrankenKassen gerne genutzt - und finanziell mißbraucht. Der Bundesgesundheitsminister und seinen Staatssekretärin schwafeln derweil Visionen vom freien Markt, anstatt sich schützend vor die Apotheken und ihren Versorgungsauftrag zu stellen. Wildwuchs dieser Art zuzulassen bedeutet in einem ansonsten voll-geregelten "Dienstleistungsbereich" wie dem der Arzneimittelabgabe an den Endverbraucher: - mangelndes Verantwortungsbewußtsein, - fehlende Fürsorge - oder mindestens ungenügendes Verständnis für die berechtigten Bedürfnisse unseres Freien Berufes ! Seien WIR uns unserer Stärken und unserer Bedürfnisse endlich bewußt! www.apothekerprotest.de
#8AEK, ja welchen denn?
Hat sichs in der Apothekerschaft immer noch nicht rumgesprochen, dass sie nicht alleine auf der Welt sind? Lauer Taxe soll meist der AEK sein, dabei kann JEDERMANN bei Verbandstoffhändlern 50% und mehr unter LAuer einkaufen, auch die KK. Das müssen die sogar. Also runter vom Ross Apothekerschaft zurück zur Basis Arzneimittelverkäufer.
#7Nicht der Patient..
Es geht doch darum, dass es nicht zu viel verlangt sein darf, dass unsere Arbeit für die GKV wenigstens KOSTENDECKEND ist. Und es geht darum, dass entsprechende Verträge ausgehandelt werden.. Und mit "Aufzahlung verlangen" ist das auch so eine Sache. Da muss man dann erst mal schauen, ob das nach Liefervertrag überhaupt zulässig ist, siehe Teststreifen/ AOK. Und damit landen wir wieder bei der Frage warum macht man solche Verträge?
#6zu 4#
...was spricht dagegen, einen verbandstoff entsprechend zu kalkulieren und den patienten die differenz zu zahlen??? wem das nicht paßt, soll zum nachbarapotheker. der wird es ohne mehrkosten machen!!?? Toll.
#5Sprechstundenbedarf ist auch nett
denn hier in Niedersachsen heißt es dann EK - (minus) 15 %... Ich frage mich auch wer die Verträge macht...
#4Bitte nicht Ursache und Wirkung verwechseln.
100% der Apothekenkunden sind der Meinung dass der Botendienst umsonst sein müsste, weil "Geiz ist geil" halt immer noch gilt. Das hat grundsätzlich gar nix damit zu tun, dass die Leistungen von den KKs zu Dumpingpreisen gefordert werden, die nicht mehr leistbar sind. Die Vorstellung von "Klagen auf hohem Niveau" zeugt eher von Unwissenheit..
#3Weg mit solchen Rechengenies!
Welche Vollpfosten in den Apothekerverbänden unterschreiben eigentlich solche Verträge? War das die größte Sorge der Berufszertreter, daß wir beim Verkauf unter Einstandspreis nicht auch noch gegen das Kartellrecht verstossen? Solche Verhandlungspartner kann doch keine Krankenkasse auf Dauer mehr für ernst nehmen. Kollegen, so kann's einfach nicht weitergehen!!!
#2Botendienst
wenn etwa 45 % der user der meinung sind, botendiesnt müsste umsonst sein, dann können verbandstoffe ruhig unter ek verkauft werden. apotheker bitte nicht auf hohem niveau klagen :-)
#1Ist es denn wirklich so schwer..
..mal einfach NEIN zu sagen? Wie kommen solche Verträge zustande??