Kein Kassenabschlag für Ex-Kunden Alexander Müller, 04.07.2012 08:49 Uhr
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Wer ist zuständig? Bei der Abwicklung des Kassenabschlags 2010 bekommen Apotheken Probleme, die das Rechenzentrum gewechselt haben.Elke Hinkelbein
Berlin - Über den Kassenabschlag für das Jahr 2010 wird noch vor Gericht verhandelt. Die Schiedsstelle hatte den Zwangsrabatt auf 1,75 Euro festgelegt. Weil die Krankenkassen für einige Monate noch mit dem alten Wert von 2,30 Euro abgerechnet hatten, müssen sie den Apothekern die Differenz erstatten. Einige Kassen haben die Rückzahlung lange verzögert. Nun gibt es erneut Probleme für Apotheken, die zwischenzeitlich ihr Rechenzentrum gewechselt haben.
Die Verrechnungsstelle der Süddeutschen Apotheken (VSA) nimmt für ehemalige Kunden keine Rückzahlungen von Kassen über den Abschlag mehr an. Die Apotheken müssen sich mit ihren Forderungen an die einzelnen Kassen wenden. Die VSA begründet dies mit der unsicheren Rechtslage zu den Ansprüchen.
Der Sächsische Apothekerverband (SAV) wirft der VSA dagegen eine „Verweigerungshaltung“ vor. „Dies stellt aus unserer Sicht eine nachvertragliche Pflichverletzung dar“, so der Verband. Der SAV will die Auszahlung für die Apotheken im Freistaat übernehmen. Das Norddeutsche Apothekenrechenzentrum (NARZ) werde für Apotheken einspringen, die von der VSA gekommen seien, teilte der Verband mit.
Der SAV war 2010 von der VSA zum NARZ „gewechselt“. Verbandschefin Monika Koch hatte ihren Vorstandsposten bei den Münchenern niedergelegt und ist nun im Vorstand des NARZ. Wie viele Apotheken in Sachsen in der Folge das Rechenzentrum gewechselt haben, ist nicht bekannt.
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#2"gemeinsam lösen"
Wieso sollte ein ARZ jetzt hergehen, im völlig rechtsunsicheren Raum (schwebendes Verfahren) jetzt an Ex-Kunden, die aus irgendwelchen Gründen den Abrechner gewechselt haben, Zahlungen zu leisten, um sie dann, wenn irgendwann ein End-Urteil vorliegt, bei Bedarf wieder zurückzuholen zu müssen (von möglicherweise geschlossenen oder verkauften Apotheken) ? Ich denke, das ist den Kunden, die einem ARZ treu geblieben sind, schwer zu vermitteln. Wir zahlen ja sowieso schon viel zu viel (gesetzlich festgelegte) Leistungen unserer ARZ, von denen die Apotheker erstmal gar nichts haben. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter: Die GKV betrachtet unsere ARZ (und damit uns alle) ja sowieso schon als Selbstbedienungsladen für alle möglichen und unmöglichen Rabatte und Abschläge. Nehmen wir mal den Fall, eine Apotheke wechselt das ARZ. Ein halbes Jahr später kommt eine Retaxation - und die Apotheke kann oder will nicht zahlen. Soll dann das "alte" ARZ in die Haftung genommen werden dürfen ? Meines Erachtens: NEIN. Von daher schliesse ich mich gerne dem Wunsch von Dr. Bethge an: "gemeinsame Lösungen" finden ... im Sinne aller Apotheken, aller ARZ ... und nicht anhand solcher komplizierter (Einzel-)Fälle einzelne ARZ (die alles in allem einen ganz hervorragenden Job machen) durch den Kakao ziehen ...
#1Always the same old problems in bureacratic germany.
Oh dear,is anyone really suprised,I am not.............