Rezeptgutscheine

Kammern greifen bei Rx-Boni durch Alexander Müller, 03.11.2010 12:56 Uhr

Berlin - Aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) verstoßen alle Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gegen das Arzneimittelrecht. Die Bagatellgrenze schützt demnach nur aus wettbewerbsrechtlicher Sicht. Die Apothekerkammern und Aufsichtsbehörden könnten die Arzneimittelpreisbindung deshalb „mit aller Härte durchsetzen“, stellte der Vorsitzender BGH-Richter Professor Dr. Joachim Bornkamm gegenüber APOTHEKE ADHOC klar. Eine einheitliche Linie, wie mit Verstößen künftig umgegangen werden soll, gibt es bei der Bundesapothekerkammer (BAK) noch nicht. Mehrere große Kammern haben aber bereits angekündigt, hart durchzugreifen.

So wollen die Apothekerkammern in Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen jeden Fall von Rx-Boni berufsrechtlich verfolgen. Der BGH habe eindeutig festgestellt, dass diese Boni ein klarer Verstoß gegen Arzneimittelrecht seien, heißt es aus Bayern. Die Kammer werde gegen alles vorgehen, was rechtlich unzulässig ist. Vier Apotheken seien bereits angeschrieben worden, zwei hätten ihr Bonusmodell daraufhin umgehend eingestellt.

Die Apothekerkammer Berlin weist ihre Mitglieder im aktuellen Rundschreiben darauf hin, dass der Vorstand berufsrechtliche Verfahren einleiten und Berufsvergehen mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro ahnden könne. Auch in Westfalen-Lippe will die Kammer die Apotheken kontaktieren, ein Apotheker aus Sachsen hat von seiner Kammer bereits Post bekommen.

Die Rechte der Apothekerkammer Niedersachsen reichen sogar noch weiter: Die Kammer ist gleichzeitig Aufsichtsbehörde und kann deshalb wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz auch vor die Verwaltungsgerichte ziehen. Mitgliedern, die künftig Rx-Boni anbieten, drohen deshalb jetzt Untersagungsverfügungen. Die anderen Kammern sind dagegen nur für die Berufsordnung zuständig und müssen ansonsten auf ein Einschreiten der Aufsichtsbehörden ihres Bundeslandes vertrauen.

APOTHEKE ADHOC Debatte

Ältere Kommentare lesen 5 Kommentare
  • 5.November 2010, 12:39Uhr
    Community Mitglied

    #5Das wurde aber auch Zeit!!

    Da sind die Kammern aber viel zu spät dran!!! Hier muss mit eisernem Besen durchgegriffen werden!

  • 3.November 2010, 21:25Uhr
    Community Mitglied

    #4armes Deutschland!

    Gegen die deutschen Apotheker wird mit aller Härte vorgegangen, was aber hinter den Grenzen passiert interessiert keinen... Da mach ich doch selbst ne Apo in Holland auf und aus meiner Apo hier mach ich ne Pickup stelle! Unsere Kammerbeiträge bei der Arbeit, erschreckend!!!

  • 3.November 2010, 18:27Uhr
    Community Mitglied

    #3Gleichstellung

    Warum greifen die Kammern nicht bei den Krankenkassen durch. Diese gefährden die Arzneimittelpreisbindung ja durch ihre Rabattaktivitäten auch. Also Rabatt für alle oder für keinen. Gab es nicht so etwas wie Verpflichtung zu gleichen Mitteln? Und wo bleibt die Transparenz? Warum ermittelt die Kammer nicht zu rabattbedingten Schädigungen an Patienten ? Hier wäre endlich eine lohnende Aufgabe-statt immer die eigenen Leute in den Dreck zu ziehen.

  • 3.November 2010, 17:54Uhr
    Community Mitglied

    #2Nein-stirb schneller!

    Wenn die Kammern sich die Euter (uns) abschneiden gehen sie ein.Je mehr sie das tun,desto schneller sind sie weg. Schöne neue Welt..

  • 3.November 2010, 16:44Uhr
    Community Mitglied

    #1Stirb langsam!

    Da bezahlt man die Kammern dafür, dass sie einen abmahnen... Apotheker in Deutschland!