Elterngeld

Neue Teilzeitregel in Apotheken

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Berlin -

Erwartet eine Apothekenmitarbeiterin ein Kind, muss sich der Inhaber um Ersatz kümmern. Die Bundesregierung will den Wiedereinstieg in die Teilzeit attraktiver machen: Das neue Elterngeld-Plus richtet sich an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren wollen. Die Sozialleistung unterstützt Mütter und Väter für zwei Jahre, wenn sie bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Apothekeninhabern verlangt das größere Flexibilität ab.

Die neue Regelung gilt für Eltern, deren Kinder nach dem 1. Juli geboren werden. Elterngeld-Plus ersetzt wie die reguläre Sozialleistung das wegfallende Einkommen abhängig zum vorherigen Lohn zu 65 bis 100 Prozent – das heißt mindestens 300 Euro, höchstens aber 1800 Euro monatlich. Der ausgezahlte Betrag ist für Teilzeitangestellte allerdings halb so hoch wie das reguläre Elterngeld, wird aber doppelt so lang gewährt – also 24 Monate.

Besonders für Apotheken könnte das neue Elterngeld-Plus angesichts der hohen Frauenquote relevant werden. Allein der Anteil an Pharmazeutinnen in öffentlichen Apotheken liegt bei mehr als 70 Prozent. Die meisten Frauen in der Offizin gibt es unter den Pharmazieingenieuren, dahinter folgen PKA und PTA. Auch Selbstständige können Elterngeld-Plus beantragen.

Teilzeit war bereits vorher möglich. Angestellte, die vor Ablauf der Elterngeld-Frist in die Apotheke zurückgekehrt sind, haben aber Ansprüche verloren: Zusätzlich zum Monatslohn standen ihnen nur noch 65 Prozent der Differenz zum Einkommen vor der Geburt des Kindes zu. Sie erhielten laut Bundesregierung weniger als diejenigen, die ganz aus dem Beruf ausstiegen.

Für die Apothekengewerkschaft Adexa ist das Elterngeld-Plus ein Schritt in die richtige Richtung. Die Leistung erhöhe die Flexibilität für junge Familien, weil sie über einen längeren Zeitraum gestreckt werden könne. „Bei dem hohen Frauenanteil in den Apotheken wird es vor allem auch auf die Möglichkeiten ankommen, wie die Väter dies in ihren Arbeitsverhältnissen umsetzen können und wollen“, sagt Adexa-Vorsitzende Barbara Neusetzer.

Das Elterngeld-Plus sei aber noch nicht ausreichend, um Geschlechtergerechtigkeit im Arbeitsmarkt herzustellen. Dafür seien weitergehende Modelle wie eine vollzeitnahe Familienarbeitszeit für Väter und Mütter ohne finanzielle Einbußen nötig, fordert Neusetzer.

Auch bei der Elternzeit gibt es Veränderungen. Wie zuvor können beide Elternteile 36 Monate unbezahlte Auszeit vom Job nehmen. Davon können jetzt 24 statt wie bisher zwölf Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beansprucht werden. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist nicht erforderlich.

Zusätzlich ist die Zeit in drei statt zwei Abschnitte einteilbar. Die dritte Elternzeitetappe kann laut Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) aber aus dringenden betrieblichen Gründen abgelehnt werden, wenn sie nach dem dritten Geburtstag des Kindes liegt.

Die Elternzeit muss beim Arbeitgeber bis zum dritten Geburtstag des Kindes sieben Wochen vor Antritt angemeldet werden. Nach dem dritten Geburtstag wurde die Frist auf 13 Wochen verlängert.

Neu ist außerdem der sogenannte Partnerschaftsbonus: Mütter und Väter, die gleichzeitig zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten, werden jeweils für vier Monate mit dem Elterngeld-Plus unterstützt.

Den Inhabern bringt die Neuregelung laut Familienministerium Vorteile: Angesichts der kürzeren Ausfallzeiten der Beschäftigten fielen die Kosten niedriger aus, eine Auszeit zu überbrücken, Eltern wieder einzuarbeiten und zu qualifizieren oder neues Personal einzustellen. Für Inhaber wird es aber auch komplizierter: Die neuen Regelungen sind individuell kombinierbar und können zu einem zusätzlichen Aufwand bei der Personalverwaltung führen.

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