Kassenabschlag

Musterprozess gegen acht Kassen

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Berlin -

Vor dem Sozialgericht Berlin zeichnet sich ein Musterprozess zum Kassenabschlag 2009 ab. Das Gericht will die Verfahren eines Apothekers gegen acht Krankenkassen zusammenfassen. Wegen vermeintlich verspäteter Umsetzung des damaligen Schiedsspruchs klagen Steuerberater Dr. Bernhard Bellinger und weitere Kollegen auf Rückzahlung an die Apotheken. Insgesamt geht es um rund 7,5 Millionen Euro.

Bellinger hat für seine eigenen Mandanten 516 Klagen gegen Krankenkassen eingereicht. Weitere Kanzleien aus dem Verbund Apo-Audit haben sich an der Aktion beteiligt. Ende des Jahres gingen bundesweit fast 1000 Klageschriften an die Sozialgerichte.

Bellingers Ziel war von vornherein, einen Musterprozess zu führen, um die Prozesskosten zu minimieren. Auch bei den beklagten Krankenkassen gebe es die Tendenz, die anderen Verfahren ruhen zu lassen und den Ausgang des Musterprozesses abzuwarten, sagt der Fachanwalt für Steuerrecht.

Hintergrund ist ein Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2010. Das Gericht hatte die sofortige Vollziehung des Schiedsspruchs für 2009 angeordnet und damit eine Absenkung des Abschlags von 2,30 auf 1,75 Euro bestätigt.

Die Kassen mussten im Frühsommer 2010 die Differenz von 55 Cent pro Rx-Packung an die Apotheken überweisen. Weil einige dabei die gesetzliche 10-Tages-Frist überschritten haben sollen, haben sie Bellinger zufolge den Anspruch auf den gesamten Abschlag eingebüßt.

Mit dieser Maßgabe hat auch Rechtsanwalt Dr. Johannes Kevekordes für einen Mandanten der Treuhand Hannover einen Prozess eingeleitet, der sich derzeit in der Berufung vor dem LSG Berlin-Brandenburg befindet.

Nach Bellingers Recherchen haben etliche große Kassen zu spät gezahlt: Der Musterprozess in Berlin soll gegen die AOK Nordost, die Barmer GEK, die Techniker Krankenkasse, die KKH, die DAK Gesundheit, die IKK Classic, die Siemens BKK und die BKK VBU geführt werden. Bis zum kommenden Freitag können sich die Parteien zum Vorschlag des Richters äußern, einen gemeinsamen Prozess zu führen.

Der Steuerberater hat noch eine andere erfreuliche Nachricht erhalten: Das Gericht will offenbar eine Sprungrevision zum Bundessozialgericht (BSG) zulassen. Auch dem müssen die beklagten Kassen allerdings noch zustimmen.

Bellinger rechnet fest mit dem Einverständnis der Kassen – das sei schließlich der Sinn eines Musterprozesses, der die Kosten minimieren soll. Er erwartet eine erstinstanzliche Entscheidung noch für den Sommer.

Das Kostenrisiko der klagenden Apotheker ist laut Bellinger inzwischen minimal, insbesondere wenn sie rechtsschutzversichert sind. Er habe von allen beteiligten Rechtsschutzversicherungen eine Deckungszusage für die Klage erhalten, teilte der Rechtsanwalt mit.

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