Apothekenbetriebsordnung

Apotheken sollen besser werden APOTHEKE ADHOC, 13.04.2011 10:38 Uhr

Berlin - Apotheken sollen nach dem Willen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) besser in der Beratung werden. Laut Eckpunktepapier für die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) soll die Beratung als Kernaufgabe der Apotheken mit der Novelle deutlicher als bislang hervorgehoben werden. „Mit den vorgesehenen Änderungen ist der Beratungsbedarf durch Nachfrage festzustellen und dann erforderlichenfalls eine Beratung anzubieten.“

Laut BMG ist eine Präzisierung der Beratungspflicht notwendig: „Möglicherweise sind die bisherigen Regelungen nicht ausreichend klar oder missverständlich, so dass die Beratungspflicht 'eingeschränkt' erscheint“, heißt es im Eckpunktepapier. Immer wieder würden Mängel bei der Beratung festgestellt und öffentlich kritisiert.

Arzneimittelsicherheitsgründe könnten bei keiner Abgabe völlig ausgeschlossen werden und eine Beratung entbehrlich machen. „Selbst bei einer Dauermedikation können sich bei einem Patienten die Umstände geändert haben, beispielsweise durch zusätzliche Erkrankungen oder durch geänderte Ernährungsgewohnheiten, so dass auch hier nicht auf die Beratung in der Apotheke von vorn herein verzichtet werden kann.“

Die Gespräche sollen in vertraulicher Atmosphäre stattfinden: „Die Gewährleistung der Vertraulichkeit bei der Beratung entspricht dem Wunsch der Patientinnen und Patienten und sollte gerade bei persönlichen Belangen der eigenen Gesundheit eine Selbstverständlichkeit sein.“ Wie bei Banken, Sparkassen und Postfilialen könne die Vertraulichkeit auch in der Apotheke mit einfachen organisatorischen Maßnahmen hergestellt werden, zum Beispiel durch eine farbliche Kennzeichnung auf dem Boden oder durch Umstellung der Handverkaufstische oder Einfügen beweglicher Abtrennungen. „Wenn das nicht geht, wären bauliche Maßnahmen ins Auge zu fassen, jedenfalls sollten keine neuen Apotheken mehr genehmigt werden, die von vorn herein keine ausreichende Vertraulichkeit bei der Beratung bieten können.“

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Ältere Kommentare lesen 3 Kommentare
  • 15.April 2011, 15:27Uhr
    Community Mitglied

    #3Beratung in Apotheken->VERBOT der Versandapotheken!!

    die Beratung muß stattfinden, auch bei Dauermedikation, ist für mich selbstverständlich. Konsequenterweise muß man aber dann VERSANDAPOTHEKEN verbieten, die rufen nicht jeden Kunden vor der Belieferung an, fragen ob sich seine Ernährungsgewohnheiten geändert haben, oder ob noch eine Krankheit dazugekommen ist, sehen, ob sie eine Schwangere vor sich haben, oder??!! Man kann nicht höchste Qualität von Präsenz-Apotheken fordern und gleichzeitig den AM-Versand zulassen!

  • 13.April 2011, 12:32Uhr
    Community Mitglied

    #2Besser werden???

    an seine Kollegen denkt er gar nicht im Zuge des "besser werdens"?? Naja,Krähen verhalten!

  • 13.April 2011, 11:45Uhr
    Community Mitglied

    #1...

    wir sind ja alle soooo schlecht...

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