ApBetrO: Keine Abgabe ohne Nachfrage Janina Rauers, 12.04.2012 12:02 Uhr
-
Bedarf ermitteln: Die neue ApBetrO schreibt unter anderem Anforderungen für die Beratung fest.Marcus Witte
Berlin - Die neue Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) bringt neben konkreten Änderungen auch neue Definitionen, die sich mittelbar im Apothekenalltag niederschlagen. Welche Neuerungen auf die Apotheken zukommen, hängt nicht zuletzt von deren Größe und Angebot ab. Die ApBetrO soll in wenigen Wochen, voraussichtlich zum 1. Mai, in Kraft treten. Unter anderem gelten dann genauere Vorgaben zur Beratung.
Beratung: Die Anforderungen werden detaillierter definiert. Grundsätzlich müssen Apotheker die Beratung übernehmen – soll auch anderes pharmazeutisches Personal beraten dürfen, muss der Apothekenleiter dies zuvor schriftlich festgelegt haben. Dabei muss er auch definieren, in welchen Fällen Apotheker hinzugezogen werden müssen.
Die Patienten sind vor allem über Anwendung, Neben- und Wechselwirkungen, Aufbewahrung und Entsorgung der Arzneimittel zu informieren. Bei der Abgabe von Arzneimitteln muss per Nachfrage der Beratungsbedarf der Patienten und Kunden ermittelt werden. Bei der Selbstmedikation müssen Apotheker oder Mitarbeiter zudem entscheiden, ob das verlangte Präparat geeignet erscheint oder ob ein Arztbesuch anzuraten ist.
Heimversorgung: Die Raumeinheit wird gelockert. Künftig dürfen auch außerhalb der eigentlichen Apotheke Arzneimittel für die Heimversorgung gelagert werden. Die Räume müssen aber in „angemessener Nähe“ zur Apotheke liegen.
Notdienst: Hier hat der Bundesrat die Änderungen des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gekippt. Das Ministerium wollte, dass Apotheken in Filialverbünden unter bestimmten Voraussetzungen Notdienste in einer Apotheke konzentrieren können. Dieser Passus wurde gestrichen. Dafür werden die Zeiten, in denen Apotheken von der generellen Dienstbereitschaft befreit werden können, konkretisiert.
- 1
- 2
Lesen Sie auch
-
Apothekenbetriebsordnung
Die Änderungen der ApBetrO»
-
Apothekenbetriebsordnung
ApBetrO: Körperpflegemittel in die Apotheke»
-
Apothekenbetriebsordnung
BMG will ApBetrO zustimmen»
-
Apothekenbetriebsordnung
Bundesrat beschließt ApBetrO»
-
APOTHEKE ADHOC Umfrage
ApBetrO: Apotheker sehen viele Änderungen»
- Bereitschaftsdienst Keine Notdienst-Klausel in ApBetrO»
APOTHEKE ADHOC Debatte
Neuere Artikel zum Thema
Apothekenbetriebsordnung
ApBetrO: Stellen nur im separaten Raum»
Apothekenbetriebsordnung
Die Streichliste der ApBetrO»
Apothekenbetriebsordnung
Zwei Jahre Zeit für Apotheken»
Apothekenbetriebsordnung
BVKA will Klarheit bei Defekturen»
Apothekenbetriebsordnung
„Eine Klingel ist besser als nichts“»
Apothekenbetriebsordnung
Was kostet die Barrierefreiheit?»
Apothekenkooperation
Linda: Diskret ohne Worte»
Mehr aus Ressort
- Video-Spezial Securpharm Ein Scan gegen Plagiate»
- Video-Spezial Securpharm Ein Scan gegen Plagiate»
- Versorgungswerke Urteil: Apothekerin steht volle Rente zu»
#16@15
super, danke...da hätte ich auch selber draufkommen können. ist ja schließlich fachpersonal. ich glaube, der verein bietet dafür schon QMS Seminare an. 499,- für mitglieder 599,- für nichtmitglieder. gilt für 1 jahr, glaube ich :-))
#15wo ist das problem?
der rollstuhlfahrer fährt in die barrierefreie Apotheke, das weisungsbefugte pharmazeutische Personal trägt den Behinderten inden ersten Stock, und füllt anschließend den Dokumentationsbogen in doppelter Ausfertigung aus und schickt es an`s BMG.
#14Frage...
...was macht der rollstuhlfahrer, der die stufe seiner KK geschäftsstelle nicht überwinden kann - er beschwert sich hier in der stadt beim ordnungsamt..ach nee, geh nicht, die haben eine treppe.
#13@12
...richtig, hatte ich vergessen. so etwas haben wir in der umgebung. praxis 1. etage ohne fahrstuhl. was machen die rollstuhlfahrer oder gehbehinderten da?
#12Barrierefreier Zugang
Wann wird der bei Artzpraxen vorgeschrieben? Mein Hausarzt ist im 1.Stock eines Altbaus nur über eine gewundene Treppe zu erreichen, mein Zahnarzt ist im 2. Stock, auch ohne Aufzug. Aber die lassen sich das eben nicht gefallen lassen, dabei wäre es doch bei denen viel wichtiger. Angeblich gibts doch alle paar Meter eine Apotheke die alle das gleiche zum gleichen Preis verkaufen und dann kann sich doch jeder Kunde die aussuchen, bei der ihm der Zugang gefällt. Den Arzt zu wechseln wegen Barrierefreiheit dürften wohl die wenigsten in Betracht ziehen. Und wie ist das mit Krakenkassengeschäftsstellen? Wir sind die einzige Berufsgruppe in dieser Bananenrepublik die das mit sich machen läßt. Das ist mir zwar schon lange klar, aber ich würde es gern verstehen!
#11haus abreissen?
unsere apotheke existiert seit 60 jahren, ist in einem altbau mit direktem bürgersteig vor der tür und strassenbahngleisen. wenn wir nun jedem kunden den barrierefreien zugang ermöglichen müssen, müsste das haus wahrscheinlich teilweise umgebaut oder abgerissen werden. ich frage schon mal beim hauswirt nach, wann er das machen möchte. es ist ja noch zeit bis zum 1. mai. da wir auch keinen parkraum haben, werden wir wohl im umkreis einiger 100 meter die bürgersteige umbauen müssen, damit die riesen zahl der rollstuhlfahrer barrierefrei zu uns kommen kann. ich habe die mitarbeiter schon angewiesen (protokoll schreibe ich noch!!) auf winken und rufen der betroffenen nicht mehr zu achten. das war nämlich bis heute der service, den wir diesen kunden entgegengebracht haben: hilfe auch vor der tür, wenn es nötig ist. ich kenne da eine apotheke in der innenstadt, die in der minus 1 ebene liegt. der fahrstuhl dort hin ist weit weg und gelegentlich kaputt. frage an radio eriwan: muss die apotheke dann schließen. fazit: wir leben in einem staat von schwachköpfen ohne bezug zur praxis. frage: muss ich diese anmerkung protokollieren? ich bitte um info - aber nur, wenn das jemand illegal macht, ohne protokollierung der info seinerseits. oder übertreibe ich jetzt?
#10@8 Das ist dann wohl Ihr größtes Problem
"Die monostationären Neidhammel haben es den Filialisten versaut den Notdienst in der Apotheke zu zentralisieren, wo das größere Warenlager ist." Ihre Wortwahl lässt es zumindest vermuten. Zu diesem Punkt geht es nicht um das größte Warenlager, sondern einfach um die Forderung, dass jede Apotheke eine Vollapotheke zu sein hat. Da hängt mehr dran, wenn ein Filialist schon glaubt, mehere Apotheken besitzen zu müssen, dann bitte sind das in den wesenlichen Punkten Vollapotheken. Desweiteren geht es auch um die flächenmäßige Streuung des Notdienstes, nicht um eine Zentralisierung. ZU den weiteren Äußerungen bin ich schon Ihrer Meinung.
#9Hämorrhoidensalbe aufs Brot...
Genau das ist dieses Pamflet der Bürokraten zur weiteren Entfernung von unseren tatsächlichen Aufgaben. Zur Zerstörung des verbliebenen Spaßes im Beruf , zur Vernichtung unserer Stellung im Gesundheitssystem. Welche Schwachmaten überlegen sich so einen BULLSHIT !!! Das ganze Ding ist wie Hämorrhoidensalbe aufs Brot... Einfach für den ARSCH !!!
#8Zurück in die Steinzeit
Schlimm, schlimm, was da wieder an Unzumutbarkeiten für die Praxis entstanden ist. Die monostationären Neidhammel haben es den Filialisten versaut den Notdienst in der Apotheke zu zentralisieren, wo das größere Warenlager ist. Die Kammer kann sich brüsten das Notfall-Depot noch weiter sinnlos aufgepumpt zu haben. Q(atsch) M(it) S(oße) wird Pflicht aber ohne Zertifizierung. Ergo noch mehr Verwaltung und noch weniger Zeit für die Kunden. Wenn der letzte Schlecker auf der Hallig geschlossen hat, dann darf nun die Apotheke vor Ort keine Tampons verkaufen, weil die nach der neuen ABetrO keinen Gesundheitsbezug haben. Kollegen! Diese neue ABetrO schadet allen Apotheken! Den großen wie den kleinen. Es wird wieder mehr bürokratisiert, wieder mehr verwaltet und man entfernt sich wieder weiter von der gelebten Praxis. Dafür werden wir aber höchstwahrscheinlich häufiger STASI-Customer in unseren Buden haben. Ich habe keinen Bock mehr!
#7einzig und allein
es fehlt die Pflicht zur Dokumentation des Beratungsgesprächs. Vorschlag: Vielleicht ähnlich wie bei den Banken.
#6weil
das Recht auf freie Berufsausübung ist obwohl vorher nicht vorhanden und nur für Versandapotheken geltend nun aber letztendlich hinfällig geworden.
#5richtig umgesetzt...
....muss man sich zum thema pick up und versand keine gedanken mehr machen. wenn verfassungsgründe immer noch eine rolle spielen, wäre die neue AbBetr.O hinfällig oder eben selbst vielleicht verfassungswidrig.
#4ja ja
zumindest erstmal persönlich anrufen oder angerufen werden, aber höchstpersönlich vom Apotheker der Versandapotheke. NAchfrage heist für mich persönliches Gespräch, Nachfrage per automatisierter EMAIL zählt für mich nicht. Persönlich vorbeibringen find ich natürlich besser, das belebt das Reisegeschäft in und um Deutschland. Sch.. auf die Reisekosten Hauptsache billig Arzneimittel bekommen.
#3so so...
"Damit ist jede Bestellung per Email, per Brief, per Fax ab in Kraft treten der ApBetrO gesetzeswidrig". ..dann müssen die kunden ihre rezepte ja persönlich zum versand bringen.
#2und nun?
"Botendienst: Hier bleibt alles wie gehabt. Der Bundesrat hat die geplante Liberalisierung gestrichen – ursprünglich sollte der Botendienst über Einzelfälle hinaus erlaubt werden". .......unter welche definition fällt eigentlich der postbote? da gibt es bestimmt wieder eine ausnahme für versender.
#1Forderung
sofortige Umsetzung für alle Versandapotheken. "Keine Abgabe ohne Nachfrage" "Grundsätzlich müssen Apotheker die Beratung übernehmen – soll auch anderes pharmazeutisches Personal beraten dürfen, muss der Apothekenleiter dies zuvor schriftlich festgelegt haben. " Damit ist jede Bestellung per Email, per Brief, per Fax ab in Kraft treten der ApBetrO gesetzeswidrig. Ich fordere dazu die strikte Umsetzung insbesondere für alle Versandapotheken. Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Versandapotheken wären lachhaft. Desweiteren schlage ich vor ein Musterschreiben zu veröffentlichen, was der Prüfung durch die Pharmazieräte und Kammern standhält, zur Übertragung der Beratungsleistung an das "andere pharmazeutische Personal". Was haben die Verfasser bloß geraucht, und in welcher Reihenfolge taten sie es? Von welcher Versandapotheke kam das Zeugs?