Kassenabschlag 2010

AMNOG beeinflusste Schiedsstelle Alexander Müller, 06.12.2011 11:25 Uhr

Berlin - Der Kassenabschlag der Apotheken bleibt auch im Jahr 2010 bei 1,75 Euro – allerdings unter dem Vorbehalt, dass diese Summe für 2009 gerichtlich anerkannt wird. So hatte es die Schiedsstelle am 6. September gegen die Stimmen des Deutschen Apothekerverbands (DAV) entschieden, der eine weitere Absenkung gefordert hatte. Aus der jetzt vorliegenden Begründung geht hervor, dass sich die Schiedsstelle auch an der Regierung orientiert hat: Mit der im AMNOG gesetzlich festgeschriebenen Erhöhung des Zwangsrabatts auf 2,05 Euro habe Schwarz-Gelb die Richtung vorgegeben, so das Argument.

Der GKV-Spitzenverband und der DAV hatten den Kassenabschlag erstmals für das Jahr 2009 selbst verhandelt. Nachdem keine Einigung erzielt werden konnte, wurde die Schiedsstelle angerufen. Die drei unabhängigen Vorsitzenden hatten Steigerungen bei den Personal- und Sachkosten auf die Anzahl der abgegebenen Packungen umgelegt. Demnach musste der – zuvor gesetzlich festgeschriebene – Abschlag von 2,30 auf 1,75 Euro gesenkt werden. Doch die Kassen hatte die Berechnungskriterien bemängelt und gegen den Schiedsspruch geklagt. Das Verfahren ist beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg anhängig.

An den Ausgang dieses Verfahrens hat die Schiedsstelle den Kassenabschlag für 2010 geknüpft. Der neue Schiedsspruch greift nur, wenn auch das Ergebnis von 2009 vor Gericht Bestand hat. In erster Instanz hatte das Sozialgericht Berlin den Kassen Recht gegeben. Eine letztinstanzliche Entscheidung des Bundessozialgerichts könnte noch Jahre auf sich warten lassen.

Grundsätzlich hält die Schiedsstelle an ihrer Entscheidung für 2009 fest. Allerdings gesteht der Vorsitzende Dr. Rainer Daubenbüchel in der Begründung ein, dass der Personalbedarf nur ungenau auf eine gestiegene Beratungsleistung bezogen werden könne. Bei der Umsetzung der Rabattverträge etwa seien in den vergangenen vier Jahren „erhebliche Synergieeffekte“ eingetreten. Von einer weiteren Verringerung des Beratungsbedarfs sei deshalb auszugehen, argumentiert die Schiedsstelle.

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Ältere Kommentare lesen 2 Kommentare
  • 6.Dezember 2011, 13:47Uhr
    Community Mitglied

    #2Skandalös................

    Mir ist nicht bekannt, wann das letzte Mal eine echte "Überprüfung" (Bewertung !) - der ApothekenAUFschläge gem § 78(1) AMG (gem Fußnote 99a WILSON-BLANKE: alle 2 Jahre!!??) duch BMG/BMWi stattgefunden hätte geschweige denn die - der (Apotheken-) KrankenKassenABSCHLÄGE nach § 130 SGB V. Oder läßt die Politik so etwas jetzt auf Dauer durch die Justiz "erarbeiten"??

  • 6.Dezember 2011, 12:57Uhr
    Community Mitglied

    #1zu hoch

    keinerlei Rabatte mehr an Krankenkassen. Wir haben, dank AMNOG, keinen Grund mehr zu zahlen.