Abmahnungen

Himalaya-Strafe für Versandapotheken

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München -

Eine neue Abmahnwelle rollt: Dr. Dominic-A. Vogg, Rechtsanwalt aus Hamburg, hat rund 20 Versandapotheken Unterlassungserklärungen geschickt, weil diese in ihren Webshops verschiedene Himalaya-Salze angeboten haben. Weil das Salz aber tatsächlich aus dem sogenannten Salzgebirge rund 200 Kilometer entfernt stammt, wirft Vogg den Versendern Irreführung und unlauteren Wettbewerb vor.

Vogg verschickt die Abmahnungen im Namen seiner Mutter: Dr. Ingrid Vogg betreibt in Hamburg die Drive-In-Apotheke und fühlt sich im Wettbewerb benachteiligt, weil sie die entsprechenden Produkte aus dem Sortiment genommen hat.

Laut Vogg gibt es eine eindeutige Rechtsprechung zu dem Thema: Mehrere Oberlandesgerichte hätten den Vertrieb entsprechender Produkte untersagt, weil es im Himalaya nicht eine einzige Salzquelle gebe. „Widerstand ist zwecklos“, pointiert Vogg. „Der Drops ist gelutscht.“

Der Anwalt rät den betroffenen Apothekern, die Unterlassungserklärung abzugeben, ihren Shop zu durchforsten, entsprechende Produkte zu deaktivieren und das Sortiment im Auge zu behalten. Mehrere Apotheken hätten dies bereits getan, andere Verfahren seien bereits beim Landgericht Hamburg anhängig.

Wer die Abmahnung kassiert, soll bei einem Streitwert von 10.000 Euro knapp 900 Euro Anwaltskosten zahlen. Vogg geht es aber nach eigenen Angaben nicht darum, Apotheken zu schädigen. Ziel seiner Mandantin sei es vielmehr, dass die Produkte endlich richtig beschriftet würden.

Dass er momentan nicht gegen die Hersteller vorgehe, habe mit der reinen Menge zu tun: „Uns war nicht bewusst, wie verbreitet diese Produkte noch sind. Aber man kann ja jeden attackieren, der solche Produkte verkauft.“

Im Wettbewerbsrecht gibt es zwei sogenannte Störer: den Hersteller und denjenigen, der das angegriffene Produkt an Endverbraucher abgibt. Die Verkehrsfähigkeit ist dabei nur ein Aspekt, auch für die Verbreitung irreführender Werbung haftet letztlich der Apotheker. Allerdings beharken sich die Hersteller für gewöhnlich gegenseitig, so dass die Apotheken erst im Nachhinein davon erfahren.

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