Versandapotheken

Abmahnfalle Bestell-Button Alexander Müller, 27.07.2012 09:22 Uhr

Berlin - Die Regierung will Verbraucher vor Kostenfallen im Internet schützen und hat eine gesetzliche Klarstellung vorgenommen. Online-Angebote müssen ab August explizit darauf hinweisen, dass ein kostenpflichtiges Geschäft zu Stande kommt. Doch was eigentlich nur vor unseriösen Händlern im Internet schützen soll, könnte zur Abmahnfalle für jede Form von Online-Shops werden – und damit auch für Versandapotheken.

Laut dem neuen Gesetz muss der Kunde künftig ausdrücklich bestätigen, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Entsprechende Schaltflächen (Buttons) müssen laut Gesetz „gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern 'zahlungspflichtig bestellen' oder mit einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet“ sein.

In Ordnung sind etwa Formulierungen wie „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder schlicht und einfach „kaufen“. Zu ungenau sind laut der Begründung der Regierung dagegen Beschriftungen des Bestell-Buttons mit „Anmeldung“, oder „weiter“.

Selbst „bestellen“ oder „Bestellung abgeben“ ist dem Gesetzgeber zu unklar, da man im Internet viele Dinge wie Newsletter gratis bestellen könne. Ist die Formulierung nicht eindeutig, kommt nach der Gesetzesänderung kein Vertrag zustande.

APOTHEKE ADHOC Debatte

Ältere Kommentare lesen 1 Kommentar
  • 27.Juli 2012, 09:44Uhr
    Community Mitglied

    #1und die

    Abmahnabwälte stehen bestimmt auch schon in den Startlöchern. Was heisst Startlöcher, die Briefe sind schon gedruckt und frankiert. Gute Lobbyarbeit! Den Abmahnanwälten war ja einiges weggebrochen. Aber das wird jetzt wieder!

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