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Musterprozess zum Kassenabschlag

Alexander Müller, 04. Februar 2012, 10:10 Uhr

  • Verspätete Rückzahlung: Ein Apotheker klagt gegen vier Kassen wegen des Kassenabschlags 2009.Foto: Elke Hinkelbein
Berlin -

Die Treuhand Hannover rät von massenhaften Klagen gegen Krankenkassen wegen der verspäteten Rückzahlung der Kassenabschläge im Jahr 2009 ab. Zu unsicher sind aus Sicht der Steuerberatergesellschaft die Aussichten auf Erfolg. Vollkommen abwegig ist das Vorgehen aber aus Sicht der Treuhand nicht: Ein kooperierender Rechtsanwalt führt sogar schon ein Musterverfahren vor dem Sozialgericht Berlin. Dr. Johannes Kevekordes hat im Auftrag eines Apothekers vier Kassen verklagt, die ihre Rechnungen zu spät bezahlt hatten.

Hintergrund ist der Schiedsspruch vom 21. Dezember 2009, mit dem der Kassenabschlag von 2,30 auf 1,75 Euro gesenkt wurde. Noch immer wird vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) um die Umsetzung gestritten. Doch im Eilverfahren hatte das Gericht die sofortige Vollziehung angeordnet. Bei der Rückabwicklung der 2009 zu viel gezahlten Abschläge hatten einige Krankenkassen jedoch die Zehn-Tages-Frist überschritten.

Die Steuerberatergesellschaft Apo-Audit will die Kassen deshalb im großen Stil auf die erneute Zahlung der Differenz von 55 Cent verklagen. Denn laut dem Sozialgesetzbuch hätten die Kassen keinen Anspruch auf den Abschlag, wenn sie ihre Rechnungen nicht pünktlich bezahlen. An vereinzelte Kassen hat die Apo-Audit bereits im Auftrag von Apothekern Zahlungsforderungen geschickt.

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