Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
Alexander Müller, 04. Februar 2012, 10:10 Uhr
Hintergrund ist der Schiedsspruch vom 21. Dezember 2009, mit dem der Kassenabschlag von 2,30 auf 1,75 Euro gesenkt wurde. Noch immer wird vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) um die Umsetzung gestritten. Doch im Eilverfahren hatte das Gericht die sofortige Vollziehung angeordnet. Bei der Rückabwicklung der 2009 zu viel gezahlten Abschläge hatten einige Krankenkassen jedoch die Zehn-Tages-Frist überschritten.
Die Steuerberatergesellschaft Apo-Audit will die Kassen deshalb im großen Stil auf die erneute Zahlung der Differenz von 55 Cent verklagen. Denn laut dem Sozialgesetzbuch hätten die Kassen keinen Anspruch auf den Abschlag, wenn sie ihre Rechnungen nicht pünktlich bezahlen. An vereinzelte Kassen hat die Apo-Audit bereits im Auftrag von Apothekern Zahlungsforderungen geschickt.
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