Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
Désirée Kietzmann, 01. Oktober 2010, 13:41 Uhr
Die AOK Baden-Württemberg hat einen Vertrag über die ambulante Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfen geschlossen - nicht mit dem Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV), sondern mit der Apothekenkooperation Linda. Das Regelwerk tritt heute in Kraft. Zuvor waren die Verhandlungen zwischen AOK und LAV gescheitert.
Die Apotheken sind nicht an die verordnete Menge gebunden, sondern müssen den tatsächlichen Monatsbedarf des Patienten ermitteln und beliefern. Sie bekommen dafür eine pauschale Vergütung von 33 Euro pro Monat und Patient - egal, wie viele Inkontinenzprodukte abgegeben wurden und welcher Aufwand entstanden ist. Der LAV hatte das Angebot der AOK deshalb als „Versorgung zu Dumpingpreisen“ kritisiert.
Die AOK setzt auf eine Mischkalkulation. Die Apotheken müssen sich mit dem Beitritt zum Vertrag verpflichten, alle Versicherte der AOK zu versorgen. Die Bevorzugung von Patienten mit wenig Bedarf soll damit ausgeschlossen werden. Die Auswahl der Produkte wird der Apotheke überlassen. Möchte der Patient andere Artikel haben, kann er die Mehrkosten selbst übernehmen. Die Apotheke muss sich den Wechselwunsch schriftlich bestätigen lassen. Eine Beteiligung des Patienten bei erhöhtem Bedarf ist allerdings nicht zulässig.
Die AOK hat sich gegen eine Ausschreibung mit einem exklusiven Versorger entschieden. Stattdessen ist der Beitrittsvertrag für alle Marktteilnehmer offen. „Leistungserbringer können sowohl einzelne Apotheken als auch Sanitätshäuser und Homecare-Unternehmen sein“, sagte Dr. Rolf Hoberg, Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg, gegenüber APOTHEKE ADHOC. Außer mit Linda sei jedoch noch mit keinem weiteren Zusammenschluss oder Verband ein Vertrag geschlossen worden.
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