PHOENIX - Apotheken Management Center Regeneratio B12® APOTHEKE ADHOC Stellenmarkt
Wort & Bild Verlag
ACA Müller ADAG Pharma AG
APOTHEKE ADHOC - Quiz
Großhandelsabschlag

Lagerwertverluste: Bestelldatum entscheidet

Janina Rauers, 14. Januar 2011, 15:36 Uhr

  • Alte Konditionen: Apotheken, die im Dezember direkt bestellt haben, müssen mit Lagerwertverlusten rechnen, auch wenn erst im Januar geliefert wurde.Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin -

Durch den neu eingeführten Großhandelsabschlag sind die Apothekeneinkaufspreise zum Jahresbeginn gesunken. Doch unter Umständen drohen den Apothekern für Ware, die erst im Januar geliefert wird, Lagerwertverluste: Bei Direktbestellungen rechnen Pharmahersteller auch in diesem Jahr noch zu den alten Preisen ab, wenn die Arzneimittel im vergangenen Jahr geordert wurden.

Laut Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) müssen Hersteller den Großhandelsabschlag für Präparate entrichten, die sie direkt an die Apotheken vertreiben. Verlangen die Unternehmen im Januar die alten Preise, kommt es zu Lagerwertverlusten. Denn die Krankenkassen erstatten lediglich die neuen, niedrigeren Preise.

Betroffen ist zum Beispiel, wer im Dezember individuelle Allergielösungen beim Hersteller Stallergenes geordert und die Präparate erst in diesem Jahr erhalten hat. Die Januar-Rechnung stellt das Unternehmen zu den alten Konditionen aus.

„Ich verstehe, dass es für die Apotheker ärgerlich ist“, sagte ein Unternehmenssprecher auf Nachfrage. Stallergenes habe sich aber gegen einen Ausgleich entschieden - ohnehin sei der Verlust für die Apotheken relativ gering. Der Sprecher verwies auf gesetzliche Vorschriften, nach denen der Käufer verpflichtet sei, dem Verkäufer den vereinbarten Preis zu zahlen. Zudem sei nicht nur Stallergenes, sondern die gesamte Pharmaindustrie von dem Übergangsproblem betroffen.

Stallergenes hat sich Rückendeckung beim Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) geholt: Den betroffenen Apotheken wurde ein Fax des Verbands geschickt, demzufolge die Hersteller grundsätzlich nicht für den Lagerwertverlust verantwortlich sind. Der Herstellerabgabepreis sei unverändert geblieben, die Erhöhung von Abschlägen sei durch gesetzgeberische Maßnahmen auf der Handelsstufe entstanden.

Lesen Sie auch

Sie müssen sich zuerst anmelden um an der Diskussion teilnehmen zu können
Anzeige
TEVA / AbZ

Newsletter

Newsletter kostenlos abonnieren

Anzeige
Jetzt verfügbar

Verkaufsstart von Regeneratio B12® Mehr

Kommentar

Der Wahn des Großkunden

Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr

Facebook - Fanblock

Porträt

Altmaier: Brauche Eure Unterstützung

13.000 Menschen folgen ihm. Zumindest auf Twitter. In seinem neuen Amt muss sich Peter Altmaier weit aus größeren Herausforderungen stellen, als die Netzgemeinde auf dem Laufenden zu halten. Der 53-... Mehr

Weiteres