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Kassenabschlag

Kassen lassen Steuerberater abblitzen

Alexander Müller, 12. Januar 2012, 11:56 Uhr

  • Keine Auszahlung: Im Streit um etwaige Ansprüche wegen des Streits um den Abschlag der Apotheken wollen die Krankenkassen erst einmal abwarten.Foto: APOTHEKE ADHOC
Berlin -

Weil viele Krankenkassen bei der Rückabwicklung des Kassenabschlags für 2009 getrödelt haben, will die Steuerberatergesellschaft Apo-Audit neue Forderungen an die Kassen stellen. Der GKV-Spitzenverband weist das zurück und beruft sich auf die laufenden Verfahren gegen den Schiedsspruch: „Wir halten das für den Versuch, den Krankenkassen Geld aus der Tasche zu ziehen“, sagte ein Sprecher des Kassenverbands gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Das Argument von Apo-Audit mit Rechtsanwalt Dr. Bernhard Bellinger an der Spitze: Nach der Absenkung des Kassenabschlags durch die Schiedsstelle im Jahr 2009 hätten die Kassen die Differenz von 55 Cent pro Rx-Arzneimittel sofort zahlen müssen, da die sofortige Vollziehung gerichtlich angeordnet worden war. Die Frist von zehn Tagen sei jedoch in vielen Fällen überschritten worden.

Die Kassen hätten demnach keinen Anspruch auf den Abschlag. Nach Hochrechnungen aus einem Pilotfall geht es um Rückzahlungen in Höhe von rund 10.000 Euro pro Apotheke. Notfalls wollen die Steuerberater gegen die Kassen vor Gericht ziehen.

Beim GKV-Spitzenverband bleibt man gelassen: „Diese Forderung der Steuerberater weisen wir zurück. Sie haben die Prämisse, dass die Schiedsamtsentscheidung für 2009 gilt. Diese ist jedoch vom Sozialgericht Berlin aufgehoben worden. Damit stimmt deren Prämisse nicht.“

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apotheke adhoc Debatte 3 Kommentare

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Community Mitglied 12. Januar 2012, 21:15 Uhr
#3 Vabanquespiel

Meines Erachtens schießen da einige gewaltig über das Ziel hinaus und schmälern unsere Aussichten auf einen Sieg im Hauptsacheverfahren. Was sollen denn die Richter über uns denken, wenn wir uns genau so raffgierig verhalten wie die Kassen, gegen die wir uns zur Wehr setzen. Ist es nicht genug, dass wir bereits fast 2 Jahre auf eine Entscheidung im ersten Verfahren warten und die Gelder nicht verwenden dürfen? Eine Niederlage wäre für viele nicht nur herb, sondern das endgültige Aus! Und wieder trifft es die kleinen Schwachen. Die es angezettelt haben, können sich ja augenscheinlich gute Rechtsanwälte leisten...

Community Mitglied 12. Januar 2012, 13:18 Uhr
#2 Der Taschendieb ...

schreit in der Regel am lautesten, wenn man ihm aus der rechten Tasche das Geld wegnehmen will, was er zuvor in die linke gesteckt hat. Wenn vielleicht auch rechtlich bedenklich und nicht mit 100%iger Erfolgsaussicht so zeigt es doch den Kassen, Vorsicht hier wehrt sich jemand. Da werden die Jungs und Mädels bei der Kasse wenigstens beschäftigt und denken drüber nach wie sich Geschäftspartner zu verhalten haben.

Community Mitglied 12. Januar 2012, 12:36 Uhr
#1 „Wir halten das für den Versuch...

...den Krankenkassen Geld aus der Tasche zu ziehen“

ja SOWAS aber auch, IST denn das die MÖGLICHKEIT!!
eine unverschämtheit, die sich die kassen im gegenzug bei den apotheken sicher SO nicht erlauben würden!

eine winkeladvokatische verdrehung der tatsachen und unterwanderung von sitte und anstand, so etwas liegt den kassen natürlich nicht und stösst daher auf entrüstung und empörung.

verständlich.

arme kassen.

*patpat*

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