Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
Alexander Müller, 03. November 2010, 13:56 Uhr
Aus Sicht des Bundesgerichtshofs (BGH) verstoßen alle Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gegen das Arzneimittelrecht. Die Bagatellgrenze schützt demnach nur aus wettbewerbsrechtlicher Sicht. Die Apothekerkammern und Aufsichtsbehörden könnten die Arzneimittelpreisbindung deshalb „mit aller Härte durchsetzen“, stellte der Vorsitzender BGH-Richter Professor Dr. Joachim Bornkamm gegenüber APOTHEKE ADHOC klar. Eine einheitliche Linie, wie mit Verstößen künftig umgegangen werden soll, gibt es bei der Bundesapothekerkammer (BAK) noch nicht. Mehrere große Kammern haben aber bereits angekündigt, hart durchzugreifen.
So wollen die Apothekerkammern in Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen jeden Fall von Rx-Boni berufsrechtlich verfolgen. Der BGH habe eindeutig festgestellt, dass diese Boni ein klarer Verstoß gegen Arzneimittelrecht seien, heißt es aus Bayern. Die Kammer werde gegen alles vorgehen, was rechtlich unzulässig ist. Vier Apotheken seien bereits angeschrieben worden, zwei hätten ihr Bonusmodell daraufhin umgehend eingestellt.
Die Apothekerkammer Berlin weist ihre Mitglieder im aktuellen Rundschreiben darauf hin, dass der Vorstand berufsrechtliche Verfahren einleiten und Berufsvergehen mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro ahnden könne. Auch in Westfalen-Lippe will die Kammer die Apotheken kontaktieren, ein Apotheker aus Sachsen hat von seiner Kammer bereits Post bekommen.
Die Rechte der Apothekerkammer Niedersachsen reichen sogar noch weiter: Die Kammer ist gleichzeitig Aufsichtsbehörde und kann deshalb wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz auch vor die Verwaltungsgerichte ziehen. Mitgliedern, die künftig Rx-Boni anbieten, drohen deshalb jetzt Untersagungsverfügungen. Die anderen Kammern sind dagegen nur für die Berufsordnung zuständig und müssen ansonsten auf ein Einschreiten der Aufsichtsbehörden ihres Bundeslandes vertrauen.
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apotheke adhoc Debatte 5 Kommentare
MitdiskutierenDas wurde aber auch Zeit!!
Da sind die Kammern aber viel zu spät dran!!!
Hier muss mit eisernem Besen durchgegriffen werden!
armes Deutschland!
Gegen die deutschen Apotheker wird mit aller Härte vorgegangen, was aber hinter den Grenzen passiert interessiert keinen...
Da mach ich doch selbst ne Apo in Holland auf und aus meiner Apo hier mach ich ne Pickup stelle!
Unsere Kammerbeiträge bei der Arbeit, erschreckend!!!
Gleichstellung
Warum greifen die Kammern nicht bei den Krankenkassen
durch. Diese gefährden die Arzneimittelpreisbindung ja durch ihre Rabattaktivitäten auch. Also Rabatt für alle oder für keinen. Gab es nicht so etwas wie Verpflichtung zu
gleichen Mitteln? Und wo bleibt die Transparenz? Warum
ermittelt die Kammer nicht zu rabattbedingten Schädigungen an Patienten ? Hier wäre endlich eine lohnende Aufgabe-statt immer die eigenen Leute in den
Dreck zu ziehen.
Nein-stirb schneller!
Wenn die Kammern sich die Euter (uns) abschneiden gehen
sie ein.Je mehr sie das tun,desto schneller sind sie weg.
Schöne neue Welt..
Stirb langsam!
Da bezahlt man die Kammern dafür, dass sie einen abmahnen...
Apotheker in Deutschland!