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Blutdrucksenker

Hersteller erhöhen Nebivolol-Preise

Désirée Kietzmann, 01. Februar 2010, 15:13 Uhr

  • Festbetrag und Patentstreit: Für die Apotheken ist Nebivolol derzeit eine besondere Herausforderung.
Berlin -

Der Blutdrucksenker Nebivolol ist immer wieder für Überraschungen gut: Bereits im vergangenen Jahr hatten viele Generikahersteller ihre Produkte vom Markt genommen - begründet wurde der Rückzug mit dem geringen Festbetrag. Die noch gelisteten Generikaanbietern gehen nun neue Wege: Zum Jahresanfang erhöhten Stada/Aliud den Preis für das Nebivolol-Präparat; jetzt zog Teva nach: Der Verkaufspreis liegt mit 20,94 Euro jeweils knapp sechs Euro über dem Festbetrag von 14,95 Euro - die Differenz müssen die Patienten tragen.

Der aktuelle Festbetrag für eine 100er-Packung Nebivolol bedingt einen Herstellerabgabepreis von 3,87 Euro. Stada sieht sich eigenen Angaben zufolge nicht in der Lage, das Produkt zu diesem Betrag zu liefern. „Der Festbetrag ist absolut nicht auskömmlich“, sagte ein Konzernsprecher gegenüber APOTHEKE ADHOC. Man habe vor der Entscheidung gestanden, das Präparat vom Markt zu nehmen oder einen höheren Preis zu verlangen. Schule soll diese Strategie jedoch nicht machen: Der Stada-Sprecher bezeichnete den Schritt bei Nebivolol als „absoluten Ausnahmefall“.

Das Problem liegt dem Sprecher zufolge im Wirkstoff-übergreifenden Festbetrag: Nebivolol gehört seit Januar 2008 zusammen mit den Wirkstoffen Acebutolol, Betaxolol, Bisoprolol, Celiprolol, Metoprolol und Talinolol zur Festbetragsgruppe der Beta-Rezeptorenblocker. Der Festbetrag von 14,95 Euro gilt für 100 Tabletten aller Wirkstoffe. Nur Actavis wird in der Taxe derzeit noch mit 14,95 Euro geführt. Ein Konzernsprecher erklärte auf Nachfrage, man werde auch in Zukunft am Festbetragspreis festhalten.

Berlin-Chemie, der Hersteller des Originalpräparates Nebilet, hält den Festbetrag für zu gering und verlangt 34,95 Euro. Für den Fall eines Sieges im laufenden Patentstreit hatte das Unternehmen auch schon Schadenersatzklagen gegenüber Pharmagroßhändlern und Apothekern in Aussicht gestellt.

Leidtragende sind nun in jedem Fall neben den Pharmazeuten die Patienten: Da im generischen Bereich kaum noch Alternativen zur Verfügung stehen, können Apotheker ihren Patienten nur noch die Wahl zwischen 6 und 20 Euro Aufzahlung lassen. Bestellt werden müssen die preiswerteren Alternativen auf jeden Fall direkt beim Hersteller, da die Großhändler aufgrund des laufenden Patentstreits kalte Füße bekommen haben.

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