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Kassenabschlag 2009

DAV sieht Steuerberater-Initiative skeptisch

APOTHEKE ADHOC, 24. Januar 2012, 15:22 Uhr

  • Keine Ansprüche: Aus Sicht des DAV können die Apotheken wegen der verspäteten Rückzahlung des Kassenabschlags kein Geld von den Kassen fordern.Foto: Elke Hinkelbein
Berlin -

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) glaubt nicht, dass die Apotheken wegen der zum Teil verspäteten Rückzahlung der Kassenabschläge im Jahr 2009 weitere Zahlungen von den Krankenkassen fordern können. Einen entsprechenden Vorstoß der Steuerberatergesellschaft Apo-Audit sieht man beim DAV kritisch.

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Apo-Audit beruft sich bei der gerichtlich angeordneten Umsetzung des Schiedsspruchs für das Jahr 2009 auf die Zehn-Tages-Frist. Demnach hätten einige Kassen die Differenz von 55 Cent pro Arzneimittel zu spät an die Apotheken gezahlt. Weil sie damit ihren Anspruch auf den Abschlag einbüßten, müssten sie den Betrag nachzahlen, so die Steuerberater von Apo-Audit.

Aus Sicht des DAV kann man das Sozialgesetzbuch und den Rahmenvertrag so nicht auslegen: „Mit dieser Bestimmung ist das normale Abrechnungsgeschäft der Apotheken gegenüber den Krankenkassen gemeint. Über die Rückzahlung der zu viel gezahlten Abschläge hinaus sieht der DAV derzeit keine weiteren Ansprüche der Apotheken in diesem Kontext gegeben“, hieß es auf Nachfrage.

Auch die Krankenkassen lehnen die Forderungen der Steuerberater ab. Der GKV-Spitzenverband beruft sich das Sozialgericht Berlin, das den Schiedsspruch im Hauptsacheverfahren in erster Instanz kassiert hatte. Verhandlungen mit Vertretern von Apo-Audit hatte der GKV-Spitzenverband abgelehnt.

Die Steuerberater wollen jetzt selbst einen Musterprozess durchfechten. Apo-Audit-Gründer Dr. Bernhard Bellinger betont, dass er für das Eintreiben der Kassenabschläge kein Honorar nimmt: „Ich mache mir mit dieser Geschichte also gerade nicht die Taschen voll. Vielmehr kalkulieren wir mit einem Aufwand von 8000 Euro nur für die Mandanten meiner Kanzlei, von denen voraussichtlich alleine 2000 Euro auf Porto-Kosten für die Einschreiben entfallen“, so Bellinger. Auch die Datenbeschaffung sei ein kostenfreier Service für die Apotheken. Vermutlich spekuliert der Steuerberater darauf, dass sich die Aktion im Erfolgsfall allein durch den Imagegewinn rentieren würde.

apotheke adhoc Debatte 1 Kommentar

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Community Mitglied 25. Januar 2012, 11:27 Uhr
#1 Wer nicht kämpft ...

hat schon verloren!

Ich würde es Apo-Audit echt wünschen, dass es den Prozess gewinnt. Es ist wieder faszinierend wie der DAV in vorauseilendem Gehorsam den Richterspruch schon zugunsten der GKV vorweggenommen hat.

Ich finde Apo-Audit geht den richtigen Weg. Kassen haben vor nichts mehr Angst als vor Gerichten, da ja auch Präzedenzen geschaffen werden können. Zumindest stärkt die Klage unsere Verhandlungsposition.

Vielleicht kommt der DAV endlich in der Nach-2004 Zeit an. Wenn ich nicht ausgetreten wäre, würde ich es jedes Jahr wieder machen.

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