Der Wahn des Großkunden
Es ist das Mantra des Großkunden: Die Krankenkassen wollen ihren alten Apothekenabschlag von 2,30 Euro zurück. Mit dieser Maximalforderung geht der GKV-Spitzenverband in jede politische Debatte. Neu... Mehr
APOTHEKE ADHOC, 30. November 2011, 15:27 Uhr
Einzelne Betriebskrankenkassen retaxierten derzeit vermehrt BTM-Rezepte gegenüber Apotheken, heißt es in dem Schreiben. Formale Verstöße würden auf Null retaxiert – die Apotheken müssten also den kompletten Erstattungsbetrag zurückzahlen. „Aufgrund der Beanstandungen bitten Apotheken vermehrt um Korrekturen durch den verordnenden Arzt. Die Beanstandungen sind jedoch nicht heilbar“, warnt der BKK-Verband.
„BTM-Rezepte können nicht durch nachträgliche Änderungen korrigiert werden“, heißt es weiter. „Es ist auch nicht möglich, die Rezepte ein zweites Mal auf einem neuen Rezeptvordruck auszustellen, da das Arzneimittel bereits beliefert und gegenüber der Krankenkasse in Rechnung gestellt wurde.“
Anschließend weist der Vorstand des BKK-Verbands die Ärzte noch einmal auf die gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit BTM-Rezepten hin und bittet die Mediziner und KVen darum, „zur Sachaufklärung beizutragen und einer Verunsicherung von Ärzten, Apothekern und Versicherten entgegenzuwirken“.
Zuvor hatte die Novitas BKK bereits eine Hotline für Versicherte eingerichtet. Der Apothekerverband Westfalen-Lippe hatte der Kasse vorgeworfen, mit ihren Retaxationen rein monetäre Ziele zu verfolgen. Der Apothekerverband Nordrhein hatte unlängst darauf hingewiesen, dass die Rezeptprüfer von Protaxplus für die Herausgabe der Originalrezepte eine Gebühr von 50 Euro von den Apothekern verlangen. Auch mehrere Politiker hatten sich bereits in die Retaxwelle eingeschaltet.
apotheke adhoc Debatte 7 Kommentare
Mitdiskutieren#7 Doppelzüngig
Wie soll man das verstehen? Werden hier vorsätzlich 2 Dinge vermischt?
Ein bereits beliefertes und retaxiertes Rezept ist wohl nicht gemeint, da "unheilbar". (wie vermutlich die Ideologie der Vertragsunterzeichner)
Aber ein unkorrektes noch in der Apotheke befindliches Rezept kann ja wohl nicht gemeint sein. Oder liegt hier bösartige Fehlinformation vor?
Pfui Teufel, diese Scheinheiligkeit verursacht Übelkeit. Protaxaner und Konsorten, Ihr habt eine Fürsorgepflicht für Eure Patienten und keinen wahnhaften Verfolgungsauftrag für Apotheker, di e ihre Pflicht tun, um Schwerkranken zu helfen.
#6 Nullretaxation
Mit welchem Recht verweigert die Kasse die Bezahlung wegen Formfehlern?
Der BGH hat einmal entschieden, eine Leistung ist auch dann zu bezahlen, wenn sie mangelhaft war und der Kunde sie nutzt.
Wenn ich z.B. bei einem Versandhaus eine Ware bestelle und bekomme eine mangelhalte oder eine andere geliefert und behalte sie, dann muß ich sie bezahlen, wenn auch möglicherweise mit Abschlägen. Wenn ich sie nicht bezahle, muß ich sie zurückgeben oder ich bekomme eine Anzeige wegen Betrugs.
Wo ist der Unterschied zur Nulltetaxation der Krankenkassen? Wir bekommen eine erbrachte Leistung nicht vergütet und das ist Betrug!
Warum stellen wir nicht Strafanzeige degen die KK? Sie würden das im umgekerten Fall sofort tun - siehe Metoprolol-succ von Beta.
#5 Pharisäer !
Wie verlogen diese Raubritter sind, merkt man doch bei jeder neuen Aktion: Ärzte zu informieren, wie man BtM-Rezepte RICHTIG ausstellt, war in der Vergangenheit NICHT möglich. Aber JETZT zu informieren, dass Heilung nicht möglich sei, dazu scheut man kein Porto. Ich kann mich nur wiederholen: JEDE einzelne betroffene Apotheke MUSS mobil machen. Von Einspruch über lokale Medien bis hin zur Politik. Denn wenn sich jetzt schon der BKK LANDESVERBAND einschaltet, zeigt das doch ganz klar die Denkweise: WEITER SO, es scheint sich zu lohnen. DIE Suppe sollten wir ihnen gründlich versalzen ...
#4 ich war ja bis jetzt strikt dagegen...
...das auf dem rücken der patienten auszutragen, aber was bleibt noch?
es muss mehr öffentlicher druck entstehen, und so wie ich das sehe, geht das am besten von seiten der patienten, die bei der kasse nachhaken.
und hab ich das richtig verstanden, die ärzte sollen die patienten jetz mit ihrem "fehlerhaft" ausgestellten rezept los schicken, und den patienten gleichzeitig erklären, dass es die schuld der apotheker sei, dass diese dann nicht beliefern?
und WENN wir dann nicht beliefern, kriegen wir gleich noch von der kasse einen auf den deckel?
die ziehen diesen unfug so lange durch, bis sie offiziell in der insolvenz und nicht mehr zahlungsfähig sind, oder?
#3 Money
Hier will jemand mit aller Macht verhindern, für eine bereits erbrachte Leistung die Rechnung zu bezahlen. Offensichtlich ist da jedes Mittel Recht. Es geht nicht um die Formfehler der Ärzte, es geht nicht um die Patientensicherheit, es geht einzig und allein darum Arzneimittel nicht bezahlen zu müssen. Deshalb nochmals die Forderung Originalrezept zurück an die Apotheke und das kostenfrei. Und dann sollte keine Mühe gescheut werden, diese Rezepte zu heilen. Im Endeffekt werden eine Unmenge Stempel und Unterschriften auf dem Rezept und den Durchschlägen sein aber es werden die Formfehler sicherlich behebbar sein. Diese Aktion der kranken Kasse und Ihrer Helfershelfer zeigt doch deutlich die Angst, dass jemand (Apotheker-in) einen Weg finden wird, um die kranke Kasse zum zahlen zu zwingen. und es zeigt auch den Weg dorthin. Unsere Standesvertreter sollen nun endlich mal mit entsprechenden sachkundigen Rechtsbeistand sowie unter Mobilisierung politischer Kräfte diesem Wahnsinn Einhalt gebieten.
#2 Interessante Frage
Aus der BtmVVo ergibt sich das m.E. nicht. Ich habe keinen Liefervertrag zur Hand (vielleicht könnte jemand klären...), aber hier ist der betreffende Apothekerverein gefragt. Sollten die Kassen (mal wieder) Unwahrheiten in die Welt setzen, um ihre Weltsicht durchzusetzen, sollten die entsprechenden Justiziare mal mit Unterlassungsverfügungen arbeiten. Wie sagt die Novitas so schön: um Mißstände zu beenden, muß man ans Geld gehen...
#1 Jetzt geht's aber los...
... mit welcher rechtlichen Begründung, darf ich die Rezept vom Aussteller nicht heilen lassen?
Wo steht denn das?