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Rx-Boni

BGH: Barrabatte sind erlaubt

Alexander Müller, 10. September 2010, 10:51 Uhr

  • Barrabatt erlaubt: Laut BGH sind künftig Minirabatte in Apotheken zulässig.
Berlin -

Apotheken dürfen nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) beim Verkauf verschreibungspflichtiger Arzneimittel direkt Rabatte gewähren. Bis zu der Grenze von einem Euro sind auch Barrabatte in jedem Fall erlaubt. Dies sagte ein BGH-Sprecher nach Rücksprache mit dem Berichterstatter des Senats gegenüber APOTHEKE ADHOC. Möglicherweise dürfen sogar höhere Preisnachlässe gewährt werden, weil der BGH nur in den vorgelegten Verfahren entscheiden konnte: Rabatte von bis zu einem Euro fallen demnach unter die Geringwertigkeitsgrenze, fünf Euro waren aus Sicht der Richter aber zu viel.

Gestern war zunächst unklar, ob die Bagatellgrenze sich nur auf Zugaben bezieht oder ob der Betrag direkt als Barrabatt gewährt werden kann. Laut Heilmittelwerbegesetz (HWG) sind nur Zuwendungen oder Werbegaben erlaubt, wenn es sich um „Gegenstände von geringem Wert [...] oder um geringwertige Kleinigkeiten“ handelt.

Damit bleiben nach dem BGH-Urteil von gestern zwei spannende Fragen offen.

Erstens: Bis zu welcher Höhe dürfen Apotheken Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren? Bonus-Taler, Barrabatte und Rx-Boni im Wert von mehr als einem Euro dürften schnell wieder vor Gericht landen. Ein konkreter Betrag kann sich so allmählich aus der Rechtsprechung entwickeln - möglicherweise muss sich der BGH noch einmal mit dem Thema Rx-Boni befassen. Beim Gericht geht man laut Sprecher heute davon aus, dass sich der Betrag an der 1-Euro-Grenze einpendeln wird. Alternativ könnte der Gesetzgeber einen Höchstrabatt ins Gesetz schreiben.

Zweitens: Müssen sich ausländische Versandapotheken an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) halten? Der BGH sieht das so, musste die Sache aber wegen einer entgegengesetzten Entscheidugn des Bundessozialgerichts (BSG) dem Gemeinsamen Senat zur Entscheidung vorlegen.

Fest steht: Unabhängig von der Entscheidung des Gemeinsamen Senats zu den Versandapotheken sind Rabatte von Apotheken hierzulande bis zur Geringwertigkeitsgrenze zulässig. Die meisten Bonustaler-Modelle dürften sich unter dieser Schwelle bewegen.

apotheke adhoc Debatte 2 Kommentare

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Ehemaliges Community-Mitglied 10. September 2010, 13:57 Uhr
INTERNER Link !

unter (1) wurde der Link auf einen apotheke.adhoc-Artikel gesetzt.

hier der erneute Versuch :
https://www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Markt/11873.html

falls die Software wieder cancelt , hier der URL :
.../Nachrichten/Markt/11873(Punkt)html

Ehemaliges Community-Mitglied 10. September 2010, 13:44 Uhr
Apotheker e.K. als Polit-Multiplikator ?

Bonustaler-Modelle sind durchaus als Vorläufer von EURO-komplementären Regional-Währungen zu verstehen, sie besitzen bereits große Akzeptanz beim Kunden/Patienten.
Der inhabergeführte Facheinzelhandel, damit auch die Vorort-Apotheke, hat die Chance, sich kommunalpolitisch als Katalysator für die Idee eines Communitarism (Nachbarschaftshilfe) branchenübergreifend barterlike zu engagieren, statt nur passiv Mitgliedsbeiträge teils zwangsweise zu entrichten und als Stimmvieh mißbraucht zu werden.

Einlesen in diese Gedanken bitte im Kommentar von
http://www.apotheke-adhoc.de/Nachrichten/Markt/11873.html

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