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Bayern

Bezugsscheine für Apotheken

Janina Rauers, 23. Oktober 2009, 08:18 Uhr

  • Nur eine Impfstoff-Packung je Apotheke: In Bayern ist die Bestellung kontingentiert.
Berlin -

Apotheken, die sich in Bayern an der Verteilung des Schweinegrippe-Impfstoff beteiligen wollen, benötigen hierfür eine Bezugsberechtigung der Apothekerkammer. Diesen Berechtigungsschein müssen sie bei der Bestellung beim Großhandel vorlegen, jede Apotheke erhält nur eine Packung mit jeweils 500 Impfdosen. Durch die Kontingentierung will die Kammer verhindern, dass einige wenige Apotheken einen Großteil der Impfdosen bestellen.

Mithilfe der Bezugsberechtigung werde eine flächendeckende Versorgung sichergestellt, sagte eine Sprecherin der Apothekerkammer gegenüber APOTHEKE ADHOC. Alle öffentlichen Apotheken erhielten einen Anforderungsschein; er werde ihnen heute und morgen mit der Post zugestellt.

Den Impfstoff können die Apotheken beim Großhändler ihrer Wahl bestellen, auch kleinere bayerische Großhändler beliefern die Apotheken. Da insgesamt mehr als 3500 Apotheken den Impfstoff bestellen können, werden ihn allerdings nicht alle gleichzeitig erhalten.

600 Impfstoff-Packungen bekommt Bayern wöchentlich vom Hersteller GlaxoSmithKline (GSK). Zunächst sollen Krankenhausapotheken mit dem Impfstoff versorgt werden - sie müssen bei ihren Bestellungen keinen Bezugsschein vorlegen. Aber auch die ersten öffentlichen Apotheken erhielten am kommenden Montag die ersten Impfdosen, sagte eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums gegenüber APOTHEKE ADHOC.

Wie lange es dauert, alle öffentlichen Apotheken mit den bestellten Impfstoff-Packungen zu beliefern, hänge unter anderem von der Anzahl der teilnehmenden Apotheken ab. Die Kammer rechnet nach eigenen Angaben damit, dass sie nach einigen Wochen neue Bezugsberechtigungen verschicken wird.

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