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Rezepturen

Apothekerin kämpft um Hautcremes

Janina Rauers, 18. Januar 2012, 12:32 Uhr

  • Rezeptur-Arzneimittel oder Kosmetikprodukt? Eine Apothekerin will ihre individuellen Hautcremes vor Gericht verteidigen.Foto: Elke Hinkelbein
Berlin -

Weil eine Apothekerin Hautcremes anbieten will, deren Bestandteile sich die Kunden selbst aussuchen können, zieht sie vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München. Die zuständige Behörde hatte den Vertrieb untersagt, weil es sich um Kosmetikprodukte handele und die Apothekerin daher gleich mehrfach gegen die entsprechende Verordnung verstoßen habe. Zumindest vorläufig soll das Verkaufsverbot aufgehoben werden, fordert die Apothekerin im Eilverfahren.

Die Inhaberin zweier Apotheken in Mittelfranken bot bis Herbst 2011 individuelle Hautcremes an: Vor Ort oder über das Internet konnten die Kunden zwischen drei Basiscremes, mehreren Wirkstoffen und drei Duftstoffen auswählen. Die Rezepturen wurden vor der Abgabe mit dem Namen des Kunden etikettiert.

Gestritten wird nun, ob die Cremes als Arzneimittel oder Kosmetika einzustufen sind. Die Auslegung hat weitreichende Folgen für die Apothekerin: Bei der Herstellung von Kosmetika müsste sie mit den Vorgaben der Guten Herstellungspraxis (GMP) Industriestandards befolgen. Sieht man in den Produkten dagegen individuelle Einzelrezepturen, greifen die Vorschriften der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). Unter anderem ist dann eine Prüfung nicht notwendig, wenn die Qualität durch das Herstellungsverfahren gewährleistet ist.

Im Oktober untersagte das zuständige Landratsamt der Apothekerin, ihre Kosmetikprodukte in den Verkehr zu bringen, und ordnete die sofortige Vollziehung an. Die Apothekerin habe mehrfach gegen die Kosmetikverordnung verstoßen, etwa bei den Kennzeichnungsvorschriften für Mindesthaltbarkeit und Bestandteile. Das sofortige Verbot sei notwendig, um Verbraucher vor möglichen Gesundheitsgefahren zu schützen, so die Behörde. Bei einer Probe sei für den Duftstoff Methyleugenol eine Überschreitung der zulässigen Höchstgrenze festgestellt worden, zudem seien Allergene nicht deklariert worden.

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apotheke adhoc Debatte 2 Kommentare

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Community Mitglied 18. Januar 2012, 14:08 Uhr
#2 oder

auch eine Drogeriekette die Arzneimittel als diätische Nahrungsmittel verkauft. Dort müssen sich erst Hersteller kümmern, weil der Staat mit seinen Mitteln unfähig und unwillens ist. Also doch das Spiel mit den Großen und den Kleinen. Was mir beim Gegenüberstellen von Arzneimittel und diätischen Lebensmittel auffällt, galt da auch möglicherweise für letztere auch nur der ermäßigte MwSt-Satz. Wenn ja wäre das auch ein guter Anzatzpunkt für den Staat gewesen, denn wenn dem Staat Steuern entgehen, ist dieser eigentlich sehr sensibel. Weis da jemand was?

Community Mitglied 18. Januar 2012, 13:22 Uhr
#1 nun ja..

unbeachtet der frage, was hier nun stimmt und wer recht hat, ist eines allerdings auffällig:
hälste dich als apotheker nicht an geltendes recht, kommt natürlich die breitseite - und das schnell.
biste versender oder pick up betreiber oder oder oder, musst du dir keine sorgen machen, ob dir dein treiben jemand verbietet, wenn es gegen geltendes recht verstößt.
" die kleinen hängt man, die....." oder wie war das?

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