Der Kopf entscheidet
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Désirée Kietzmann, 31. März 2011, 12:11 Uhr
In Mecklenburg-Vorpommern müssen Apotheken Grippeimpfstoffe, die in den Arztpraxen nicht verimpft wurden, nach Ablauf der jeweiligen Saison zurücknehmen. Außerdem müssen sie die Krankenkassen über die vernichteten Mengen informieren. So soll künftig genau nachvollziehbar sein, wieviel des abgerechneten Impfstoffs tatsächlich verbraucht wurde. Hintergrund der neuen Regelung sind Unstimmigkeiten, die die Kassenärztliche Vereinigung (KV) und die AOK Nordost in den Abrechnungsdaten ausfindig gemacht haben.
Demnach wurden in der Saison 2008/2009 knapp 20 Prozent mehr Impfdosen von den Praxen bezogen als Impfleistungen abgerechnet wurden. Die Kassen hatten deshalb vermutet, dass der nicht verbrauchte Impfstoff möglicherweise bei privat versicherten Patienten eingesetzt wurde. Ab sofort sollen die Ärzte deshalb nachweisen, wieviel Impfstoff sie tatsächlich nicht benötigt haben.
Die Apotheken müssen die erhaltenen Mengen genau dokumentieren. Zum einen wird dem Arzt die Rückgabe bestätigt, gleichzeitig erhält die für den Sprechstundenbedarf zuständige AOK Nordost einen Beleg von der Apotheke. Impfstoff, der in der Arztpraxis gelagert wurde, muss von der Apotheke vernichtet werden. Meldet der Arzt in der laufenden Saison an, dass er bestellten und bereits in der Apotheke bevorrateten Impfstoff nicht mehr benötigt, können die Vakzine bei Bedarf an andere Praxen weitergegeben werden. Auch darüber ist die AOK zu informieren.
apotheke adhoc Debatte 2 Kommentare
MitdiskutierenUnd alles mal wieder für umme...
... klar, denn die Apotheken haben sich ja bei der Lieferung schon dumm und dusselig verdient. Liebe KollegInnen, seid dankbar, dass ihr die Kosten für die nicht verbrauchten Impfstoffe nicht an die Kassen zurückerstatten müsst!
Gehts noch?
Was soll die Apotheke denn noch alles leisten? Uns ist nicht langweilig! Sollen die Ärzte doch bitte selber ihren Impfstoffverbrauch dokumentieren und den Impfstoff vernichten oder an Kollegen weitergeben.